Die weiteren Schritte
In den nächsten 72 Stunden nach dem Sterbefall
Neben den Angehörigen sind weitere Stellen wie beispielsweise die Krankenkasse, die Rentenversicherung und der Arbeitgeber über den Sterbefall zu informieren. Sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Arbeitgeber bezüglich des Anrechts auf Sonderurlaub. Prüfen Sie den laufenden Zahlungsverkehr und stoppen Sie eventuelle Daueraufträge.
Wenn eine Trauerfeier stattfinden soll, müssen Sie im Vorfeld entscheiden, ob Sie einen weltlichen oder einen religiösen Trauerredner wünschen oder die Rede gegebenenfalls selber halten wollen. Bedenken Sie dabei, dass die Trauerfeier und die Beisetzung meist eine hohe emotionale Belastung darstellt. Sie sollten überlegen, ob Sie diese Aufgabe bewältigen können und mit Ihrem Bestatter einen Ausweichplan erarbeiten, falls Sie am Tag der Bestattung nicht dazu in der Lage sind.
Die Trauerfeier kann in der Friedhofskapelle oder bei einer weltlichen Feier beispielsweise in Räumen des Bestattungsunternehmens durchgeführt werden.