Skip to content

Tipps, Hinweise und Definitionen

Das Testament muss auch von der Patientenverfügung abgegrenzt werden, mit der Sie bestimmen können, wie Sie im Ernstfall medizinisch behandelt werden wollen. Ein Formular, das Sie als Patientenverfügung nutzen können, steht zum Download für Sie bereit:

Tipps, Hinweise und Definitionen

Hier schnell und einfach Testament vom Anwalt erstellen lassen

mit unserem renommierten digitalen Partner „Erblotse“, digital anwaltgeprüftes Testament aufsetzen

Tipps, Hinweise und Definitionen

Image Alt Text
Image Alt Text

Der Pflichtteil ist immer ein Geldanspruch gegenüber den Erben. Schwierig wird es daher, wenn das Vermögen vorwiegend aus Sachwerten wie Immobilen oder Unternehmen besteht. Erben müssen den Nachlass daher häufig veräußern, um den Pflichtteilanspruch auszahlen zu können. Pflichtteilsberechtigte sind vorrangig die Kinder und der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen. Einen Pflichtteil erhalten die Eltern, wenn der Erblasser keine Kinder hat. Enkel bzw. Urenkel sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn deren Eltern bereits verstorben sind. Nicht pflichtteilsberechtigt sind die Geschwister und entferntere Verwandte des Erblassers. Eine komplette Enterbung, d.h. die Entziehung des Pflichtteils, ist nur selten möglich. Hierfür müssen laut Paragraph 2333 BGB gravierende Gründe wie schwere Verbrechen des Angehörigen vorliegen.

Tipps, Hinweise und Definitionen

Tipps, Hinweise und Definitionen

Tipps, Hinweise und Definitionen

Tipps, Hinweise und Definitionen

Privates Testament

Vorteile

Nachteile

jederzeit/ überall erstellbar

keine Rechtsberatung ohne Anwalt/ Notar

keine Kosten für Erstellung

keine Überprüfung der Rechtswirksamkeit

Aufbewahrung zu Hause: ständiger Zugriff für Änderungen/ Widerruf

Aufbewahrung zu Hause: evtl. unauffindbar/ gefälscht/ unterschlagen

Notarielles Testament

Vorteile

Nachteile

Rechtsberatungdurch Notar

Kosten für Notarund amtliche Aufbewahrung

rechtliche Prüfung durch Notar

bei Änderungen: neue Gebühren

Tipps, Hinweise und Definitionen

Das Nottestament vor dem Bürgermeister des Ortes ist nur rechtens, wenn der Bürgermeister sich davon überzeugt hat, dass der Erblasser wirklich nicht in der Lage ist, seinen letzten Willen eigenhändig zu formulieren oder einen Notar zu beauftragen. Für die Erstellung des Testaments sind neben dem Bürgermeister zwei Zeugen nötig, die nicht vom Testament profitieren oder als Testamentsvollstrecker berufen worden sind. Der Bürgermeister muss auf die begrenzte Gültigkeit des Testaments von maximal drei Monaten hinweisen.

Auch beim Nottestament vor drei Zeugen (Drei-Zeugen-Testament) dürfen die Zeugen weder Erben noch Testamentsvollstrecker sein. Diese Option ist nur wirksam, wenn die Erstellung des Testaments durch gesundheitliche und ortsgebundene Gründe vor einem Notar oder Bürgermeister ausgeschlossen ist.

Das Nottestament auf See als dritte Möglichkeit wird auf einem deutschen Schiff außerhalb eines inländischen Hafens errichtet. Auch bei dieser Option müssen drei Zeugen anwesend sein, um die mündliche Erklärung des Erblassers aufzunehmen und zu bestätigen. Wie bei den anderen zwei Arten des Nottestaments beträgt die Gültigkeit höchstens drei Monate.

Tipps, Hinweise und Definitionen

Tipps, Hinweise und Definitionen

Geschäftswert (in Euro)

Gebühren Einzeltestament (in Euro)

Gebühren Berliner Testament (in Euro)

10.000,-

75,-

150,-

25.000,-

115,-

230,-

50.000,-

165,-

330,-

200.000,-

435,-

870,-

Quelle: Daten aus der GNotKG Gebührentabelle B (www.gnotkg.de)

Zu der Notargebühr kommen noch die Umsatzsteuer von 19 Prozent, Ausgaben für Schreibauslagen (ca. 15 Cent pro Seite) und andere Kostenpunkte wie Porto und Telefongebühren hinzu. Ferner werden 15,- Euro für die verpflichtende Registrierung beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer fällig.

Notarkosten sind nicht steuerlich absetzbar, da die Testamentserstellung als reine Privatsache angesehen wird (Entscheidung des Finanzgerichts des Saarlandes 1 V 1336/06).

Tipps, Hinweise und Definitionen

Tipps, Hinweise und Definitionen

Tipps, Hinweise und Definitionen

Tipps, Hinweise und Definitionen

Direkt hier individuelles Testament vom Anwalt erstellen lassen

List block

Weitere Quellen

Autor: Anja Rohde – Bildquelle: © C. Sollmann / Bestattungen.de