Kosten der Bestatter
Was für Kosten fallen an?
Die Bestattungskosten können grob in Kostenpunkte für die Eigenleistungen (direkte Leistungen des Bestatters), Fremdleistungen (Dienstleistungen, die nicht direkt durch den Bestatter erfolgen) und Friedhofsgebühren eingeteilt werden. Zu den Bestatterleistungen, die bezahlt werden müssen, zählen u.a. der Sarg oder die Urne und die Überführung und das Einkleiden des Verstorbenen.
Die nachfolgende Grafik gibt Ihnen einen Überblick über die Durchschnittskosten für die Bestattereigenleistungen von über Bestattungen.de vermittelten Beerdigungen in 2014. Die anonyme Seebestattung und die anonyme Feuerbestattung sind hierbei die günstigsten Bestattungsarten im Jahr 2014.
Die Erben des Verstorbenen sind kostentragungspflichtig. Das bedeutet, dass die Erben die Bestattung zahlen müssen. Sollten Sie als Erbe dazu nicht in der Lage sein und der Nachlass die Kosten ebenfalls nicht decken, können Sie bei dem zuständigen Sozialamt eine Sozialbestattung beantragen.