Übersicht über Kündigungen
Was muss ich im Todesfall kündigen?
Abhängig davon, ob der Verstorbene alleine gelebt hat oder nicht, müssen die nachfolgenden Verträge geprüft, gegebenenfalls gekündigt, abgeändert oder die betroffenen Stellen informiert werden:
Tipps, Hinweise und Definitionen
Mietvertrag
Den Mietvertrag können Sie je nach Wunsch Übernehmen, ändern, oder kündigen.
Strom/ Wasser/ Gas
Wenn die Wohnung oder Haus nicht übernommen werden soll, muss die Versorgung gekündigt werden.
Krankenversicherung
Bei der Krankenversicherung reicht eine Abmeldung aus, es sei denn es handelt sich um den Versicherungsnehmer einer Familienversicherung.
Unfallversicherung
Bei einem Unfalltod muss der Versicherer unverzüglich informiert werden.
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung müssen Sie abmelden und Unterlagen für die Auszahlung der Versicherungssumme senden.
Privathaftpflichtversicherung
Bei einem Einzelvertrag reicht eine Abmeldung. Eine Familienversicherung muss abgeändert werden.
Hausratversicherung
Je nachdem, ob die Wohnung oder das Haus übernommen werden soll oder nicht muss die Hausratversicherung geändert oder gekündigt werden.
Kfz-Versicherung
Wenn das Auto verkauft wird, können Sie die Versicherung kündigen, andernfalls wird diese auf den Erben übertragen und entsprechend geändert.
Rente
Die Rentenversicherung muss abgemeldet werden.
Bankkonto
Informieren Sie das Geldinstitut über den Sterbefall und lösen Sie gegebenenfalls die Konten auf.
Telefon und Internet
Der Vertrag mit dem Telefonanbieter muss geändert oder gekündigt werden.
GEZ
Wenn der Haushalt aufgelöst wird, können Sie die GEZ abmelden.
Mitgliedschaften
Informieren Sie Vereine über den Sterbefall und beenden Sie die Mitgliedschaft des Toten.
Arbeitsverhältnis
Informieren Sie den Arbeitgeber des Toten über den Sterbefall.
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Checkliste für den Todesfall
Kündigung der Wohnung
Wie kündige ich die Wohnung im Todesfall?
War der Verstorbene allein stehend und alleiniger Mieter seiner Wohnung, stellt sich die Frage, ob Sie die Wohnung kündigen oder übernehmen wollen. Als Erben haben Sie innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls ein Sonderkündigungsrecht. Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten bleibt davon jedoch unberührt. Es greift der Paragraph 580 „Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters“ des BGB:
- „Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.“
Wenn Sie selber auch in der Wohnung leben, können Sie in den Mietvertrag eintreten. Machen Sie als Erbe von dem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag normal mit Ihnen als Mieter weiter. Denken Sie bei der Kündigung einer Wohnung auch an die Abmeldung von Strom und Wasser.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Kündigungsfrist
Trotz des Sonderkündigungsrechts bleibt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten bestehen.
Mietvertrag übernehmen
Falls die Wohnung nicht gekündigt werden soll, können Sie als Erbe den Mietvertrag übernehmen bzw. in diesen eintreten.
Strom / Wasser
Die Versorgung der Wohnung mit Strom und Wasser muss ebenfalls gekündigt werden, sofern Sie die Wohnung nicht übernehmen wollen bzw. darin wohnen bleiben.
Laden Sie sich die Vorlage für die Kündigung einer Wohnung im Todesfall hier kostenlos herunter.
Strom und Wasser
Wie kündige ich die Versorgung der Wohnung?
Denken Sie bei der Kündigung der Wohnung oder dem Verkauf einer Immobilie daran, die Versogung dieser zu kündigen. Das betrifft die Lieferung von Strom, Wasser und Gas. Um den Ablauf zu beschleunigen, geben Sie die Kundennummer des Verstorbenen sowie die Zählernummern und die Stände am Tag Ihrer Kündigung an.
Hier können Sie unser kostenloses Muster für die Kündigung der Versorgungsverträge der Wohnung im Todesfall herunterladen.
Begrifflichkeiten der Versicherungen
Was bedeutet Versicherungsnehmer und versicherte Person?
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens. Eine Kündigung kann beispielsweise nur von dieser Person vorgenommen werden. Der Versicherungsschutz hingegen erstreckt sich auf die versicherte Person.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens. Der Versicherungsnehmer zahlt die Versicherung in der Regel.
Versicherte Person
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den Personal- oder Sachschaden der versichteren Person.
Krankenversicherung
Muss die Krankenversicherung gekündigt werden?
Die gesetzliche und die private Krankenversicherung enden mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Hier reichen eine Abmeldung und die Abgabe der Versicherungskarte aus. Wenn Sie als Familienmitglieder über den Verstorbenen mitversichert waren, melden Sie sich innerhalb von zwei Monaten bei der entsprechenden Versicherung, um den Vertrag fortzuführen.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Abmeldung
Wenn der Tote alleine selbstversichert war, muss der Todesfall der Krankenkasse gemeldet und die Versichertenkarte abgegeben werden.
Familienversicherung
Falls der Tote der Versicherungsnehmer einer Familienversicherung war, können Sie diese weiterführen und einen anderen Versicherungsnehmer angeben.
Laden Sie hier unsere kostenlose Vorlage für die Kündigung einer Versicherung im Todesfall herunter.
Unfallversicherung
Wie kündige ich die Unfallversicherung?
Handelt es sich bei dem Sterbefall um einen Unfalltod, so müssen Sie diesen innerhalb von 48 Stunden dem Versicherungsunternehmen melden. Die Versicherungssumme wird anschließend der bezugsberechtigten Person ausgezahlt.
Sofern der Verstorbene Versicherungsnehmer und versicherte Person war, endet der Vertrag mit dem Tod. War der Tote nicht die versicherte Person, sondern nur Versicherungsnehmer, kann die versicherte Person den Vertrag übernehmen.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Unfalltod
Bei einem Unfalltod muss dieser innerhalb von 48 Stunden nach dem Todesfall der Unfallversicherung gemeldet werden.
Versicherungsnehmer
Wenn der Verstorbene der Versicherungsnehmer und die versichterte Person der Unfallversicherung war, erlischt der Vertrag.
Versicherte Person
Falls der Tote nicht die versicherte Person war, sondern nur der Versicherungsnehmer, kann der Vertrag von der versicherten Person übernommen werden.
Lebensversicherung
Wie wird die Lebensversicherung im Todesfall gekündigt?
Melden Sie den Sterbefall unverzüglich bei dem Versicherungsunternehmen. Dieses benötigt das Original des Versicherungsscheins und eine Sterbeurkunde. Üblicherweise wird auch eine Bescheinigung über die Todesursache oder die Obduktion abgewartet, ehe die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Wir empfehlen Ihnen, eine Kopie des Versicherungsscheins anzufertigen, da Sie das Original versenden. Um sicher zu gehen, dass die Dokumente bei dem Versicherungsunternehmen eingehen, sollten Sie diese per Einschreiben-Rückschein versenden.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Unverzügliche Meldung
Den Sterbefall müssen Sie so schnell wie möglich dem Versicherungsunternehmen melden.
Dokumente
Das Versicherungsunternehmen benötigt das Original des Versicherungsscheins, die Sterbeurkunde sowie eine Bescheinigung zur Todesursache ehe die Versicherungssumme ausgezahlt wird.
Kopie anfertigen
Kopieren Sie den Versicherungsschein für Ihre Unterlagen, da das Versicherungsunternehmen das Original benötigt.
Einschreiben-Rückschein
Versenden Sie die Unterlagen per Einschreiben-Rückschein, um sicherzugehen, dass diese bei dem Versicherer eingehen.
Privathaftpflichtversicherung
Muss die private Haftpflichtversicherung gekündigt werden?
Nein, eine Privathaftpflichtversicherung endet mit dem Tod des Versicherten, sofern es sich nicht um eine Familienversicherung handelt. Bei einem Einzelvertrag müssen Sie das Versicherungsunternehmen lediglich informieren. Es empfiehlt sich, diese Meldung nicht zu lange zu verzögern, denn die Summe der Rückzahlung des Jahresbeitrages wird ab dem Tag der Meldung berechnet. Eine Familienversicherung läuft bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiter. Durch die nächste Zahlung des Beitrages werden Sie Versicherungsnehmer.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Einzelvertrag
Handelt es sich bei der Haftpflichtversicherung um einen Einzelvertrag, so endet dieser mit dem Tod des Versicherungsnehmers.
Familienversicherung
Der Schutz einer Haftpflicht-Familienversicherung besteht bis zur nächsten Fälligkeit des Beitrages.
Weitere Versicherungen kündigen
Welche Versicherungen müssen noch gekündigt werden?
Weitere Kündigungen im Todesfall betreffen Versicherungen, die nicht personengebunden sind, wie beispielsweise die Hausrat- oder Kfz-Versicherung. Die Hausratversicherung bleibt bestehen, wenn Sie als Erbe die Wohnung übernehmen. Andernfalls besteht der Versicherungsschutz maximal zwei Monate nach dem Tod. Die Kfz-Versicherung geht ebenfalls auf die Erben über, wird gegebenenfalls aber angepasst. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung des Verstorbenen kann übernommen werden, wenn Sie in der Wohnung wohnen bleiben oder diese übernehmen.
Kfz-Versicherung
Der Vertrag der Kfz-Versicherung geht auf den Erben des Autos über.
Rente
Wie gehe ich vor, wenn der Verstorbene Rente bekommen hat?
Wenn der Tote eine Rente bezogen hat, müssen Sie diese abmelden. Dafür wird die Sterbeurkunde benötigt. In den ersten drei Monaten, dem sogenannten Sterbevierteljahr, erhalten Sie die Rente Ihres verstorbenen Ehepartners in Höhe von dessen Altersrente. Außerdem kann eine Witwen- oder Witwerrente, bei geschiedenen Paaren mit Kindern die Erziehungsrente sowie die Waisen- oder Halbwaisenrente beantragt werden.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Abmeldung
Sie müssen den Verstorbenen bei der Rentenversicherung abmelden.
Hinterbliebenenrente
Je nach Anspruch können Sie für sich und Ihre Familie die Hinterbliebenenrente beantragen.
Bankkonto
Muss ich das Bankkonto kündigen?
Bei der Bank ist eine Kündigung im Todesfall nicht notwendig, das Konto wandelt sich im Todesfall automatisch in ein Nachlasskonto um. Beachten Sie, dass alle Lastschriftaufträge, sowie vor dem Tod angewiesenen Überweisungen weiter durchgeführt werden. Das Konto bleibt von der Bank so lange gesperrt, bis die Abwicklung des Erbes vollzogen ist. Mit einem Erbschein besteht dann die Möglichkeit, über das Konto zu verfügen und es aufzulösen.
Wenden Sie sich für weitergehende Informationen an Ihren Bankberater.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Information
Die Bankkonten wird mit dem Tod des Kontoinhabers automatisch zu einem Nachlasskonto.
Kontobewegungen
Prüfen Sie den Zahlungsverkehr und lösen Sie das Konto auf. Lassen Sie sich hierzu von einem Angestellten der jeweiligen Bank beraten.
Telefon und Internet
Wie kündige ich den Telefonanschluss?
Die Kündigung des Internet- und Telefonanschlusses ist gesetzlich nur zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Der Vertrag und die damit verbundenen Kosten gehen auf den Erben über. Allerdings sind die meisten Unternehmen sehr kulant und bieten eine außerordentliche Kündigung an, wenn der Erbe kein Interesse an dem Vertrag hat. Oft findet man auf den Webseiten der Unternehmen Formblätter, die Sie ausfüllen und mit der Sterbeurkunde an den jeweiligen Anbieter schicken oder faxen können.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Außerordentliche Kündigung
Fragen Sie bzgl. einer außerordentlichen Kündigung im Todesfall bei dem Telefonanbieter an.
Sterbeurkunde
Legen Sie der Kündigung eine Kopie der Sterbeurkunde bei, ein Original ist nicht nötig.
GEZ abmelden
Wie melde ich den Verstorbenen vom Rundfunkbeitrag ab?
Die GEZ-Gebühren, die seit 2013 als Rundfunkbeitrag bezeichnet werden, müssen abgemeldet werden. Ein Formular für diese Abmeldung kann online ausgefüllt und anschließend unterschrieben und mit einer Kopie der Sterbeurkunde an die folgende Adresse geschickt werden:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Mitgliedschaften bei Vereinen
Müssen Vereinsmitgliedschaften gekündigt werden?
Laut dem Vereinsrecht in Deutschland endet eine Mitgliedschaft mit dem Tod. Eine Kündigung bzw. ein Austritt aus dem Verein ist nicht erforderlich. Dennoch sollten Sie den Verein über den Sterbefall informieren – nicht nur um mögliche Lastschriftverfahren einstellen zu lassen. Üblicherweise begleiten Vereinskameraden Verstorbene auf ihrem letzten Weg in der Uniform oder Tracht des Vereins und erweisen diesem so die letzte Ehre.
Arbeitsverhältnis
Muss ich das Arbeitsverhältnis des Toten kündigen?
Ein Angestelltenverhältnis endet automatisch mit dem Tod des Angestellten. Es Bedarf keiner Kündigung oder gar einer Fortführung durch die Erben.
Hier juristische Unterstützung und geprüfte Experten-Anwälte finden
Weitere Quellen
Informationen zur Rentenversicherung – www.deutsche-rentenversicherung.de
Abmeldungsformular für den Rundfunkbeitrag – www.rundfunkbeitrag.de
Informationen zu weiteren Versicherungen – www.bundderversicherten.de
Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © Gajus / Fotolia.de
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