Formalitäten im Todesfall
Welche Formalitäten sind im Todesfall zu erledigen?
Im Todesfall müssen Sie eine Reihe an Formalitäten klären. Dazu gehören unter anderem:
- Sterbeurkunde beantragen
- Verträge kündigen
- Versicherungen informieren
- Mietvertrag kündigen
- u.a. Immobilie verkaufen
Das erste Dokument, das im Sterbefall ausgestellt wird, ist der Totenschein, auch Todesbescheinigung genannt. Dieser wird von dem Arzt ausgestellt, welcher den Tod feststellt. Sie benötigen den Totenschein unter anderem für die Beantragung der Sterbeurkunde.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Checkliste, damit Sie keine Dokumente oder Aufgaben vergessen.
Checkliste für den Todesfall
Sterbeurkunde
Wie beantrage ich eine Sterbeurkunde?
Um eine Sterbeurkunde zu erhalten, muss der Todesfall beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Für die Ausstellung der Urkunde benötigen Sie den Totenschein, den Personalausweis des Toten, die Geburts- oder Heiratsurkunde, gegebenenfalls ein Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde eines vorher verstorbenen Ehepartners.
Die Auswahl der Unterlagen richtet sich danach, ob der Verstorbene ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden war. Da Sie für Kündigungen und die Abwicklung der Bankgeschäfte jeweils eine beglaubigte Kopie der entsprechenden Urkunde benötigen, sollten Sie zwischen fünf und zehn Kopien beantragen.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Standesamt
Wenden Sie sich für die Beantragung der Sterbeurkunde an das Standesamt des Sterbeortes. Dieses ist für die Erstellung des Dokumentes zuständig.
Totenschein
Für die Beantragung der Urkunde benötigen Sie den Totenschein. Diesen erstellt der Arzt.
Personalausweis
Für die Beantragung der Sterbeurkunde benötigen Sie den Personalausweis, den Lichtbildausweis, des Verstorbenen.
Geburts-/ Heiratsurkunde
Falls der Verstorbene verheiratet war, benötigen Sie die Heiratsurkunde für die Beantragung der Sterbeurkunde. Die Geburtsurkunde wird unabhängig vom Familienstand des Toten benötigt.
Scheidungsurteil
Sofern der Verstorbene geschieden war, benötigen Sie das Scheidungsurteil.
Sterbeurkunde Ehepartner
Falls der Ehepartner vorher verschieden ist, benötigen Sie dessen Sterbeurkunde.
Bankkonten
Für die Abwicklung der Bankgeschäfte wird in der Regel eine Sterbeurkunde, teilweise auch ein Erbschein benötigt.
Kündigung von Verträgen
Welche Verträge müssen gekündigt werden?
Generell ist die Kündigung von Verträgen abhängig davon, ob Verträge übernommen werden sollen oder nicht. Bei Ehepartnern werden Verträge häufig fortgeführt. Dabei kann es sich um den Telefon- und Internetanschluss oder um ein Abonnement einer Tageszeitung handeln.
Schauen Sie sich die Kontobewegungen des Verstorbenen an. Lastschriften zeigen Ihnen, welche Mitgliedschaften und Abschlüsse, wie z. B. Kabel- und Stromanschluss, gekündigt werden müssen.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Telefonanschluss
Je nachdem, ob der Telefonanschluss weiter genutzt werden soll oder nicht, muss dieser gekündigt oder umgeschrieben werden.
Handyvertrag
Kündigen Sie den Handyvertrag des Verstorbenen.
Abonnements
Falls Abonnements für Zeitungen und Zeitschriften bestehen, sollten Sie diese kündigen bzw. umschreiben lassen.
Vereinsmitgliedschaften
Wenn der Verstorbene einem Verein angehörte, muss die Mitgliedschaft in diesem gekündigt werden.
Strom- und Wasseranbieter
Bei Auflösung der Wohnung des Verstorbenen muss dem Strom- und Wasseranbieter gekündigt werden. Falls Sie die Wohnung fortführen, können Sie die Verträge umschreiben lassen.
Kabelanschluss
Falls die Wohnung des Toten aufgelöst wird, sollte der Kabelanschluss gekündigt werden. Andernfalls können Sie diesen ändern lassen.
Versicherungen informieren
Wo muss der Verstorbene abgemeldet werden?
Nach dem Todesfall muss eine Vielzahl an Stellen informiert werden. Der Verstorbene muss beispielsweise bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung abgemeldet werden. Für die Abmeldung wird eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde benötigt. Bei der Rentenversicherung kann gegebenenfalls eine Witwen- oder Waisenrente beantragt werden. Außerdem müssen eventuell vorhandene Lebens- und Unfallversicherungen informiert und eine Auszahlung veranlasst werden. Weitere Versicherungen sind die Haftpflichtversicherung, die Kfz-Versicherung und die Hausratversicherung.
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Tipps, Hinweise und Definitionen
Krankenversicherung
Melden Sie den Verstorbenen bei seiner Krankenkasse ab.
Rentenversicherung
Bei der Rentenversicherung muss der Verstorbene abgemeldet werden. Gleichzeitig können Sie eine Rentenfortzahlung (Sterbevierteljahr) sowie die Witwen-/Waisenrente beantragen.
Unfallversicherung
Der Unfallversicherung müssen Sie den Sterbefall unverzüglich melden.
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung muss unverzügliche über den Todesfall informiert werden.
Haftpflichtversicherung
Kündigen Sie den Vertrag für die Haftpflichtversicherung des Verstorbenen.
Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung können Sie kündigen oder umschreiben, falls das Fahrzeug von einem Erben übernommen wird.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung können Sie kündigen oder fortführen, je nachdem, ob die Wohnung des Toten aufgelöst oder weitergeführt wird.
Wohnung
Was passiert mit der Wohnung des Verstorbenen?
Falls der Verstorbene allein gelebt hat und die Wohnung nicht übernommen werden soll, muss diese gekündigt werden. Außerdem muss die Räumung organisiert werden. Falls der Tote ein eigenes Haus besessen hat, gehört dieses zum Nachlass. Die Erben müssen entscheiden, was mit diesem passiert. Bei einer Übernahme muss der Grundbucheintrag geändert werden, ein Verkauf muss organisiert werden.
Handelt es sich bei den Erben um eine Erbengemeinschaft, wird der Verkaufserlös üblicherweise aufgeteilt. Sollte ein Erbe den Grundbesitz übernehmen, so müssen die übrigen Erben ausbezahlt werden.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Mietvertrag
Der Mietvertrag des Verstorbenen kann übernommen oder gekündigt werden.
Räumung
Bei der Aufgabe einer Wohnung muss diese von den Erben geräumt werden.
Grundbuch
Die Übernahme von Grundbesitz muss im Grundbucheintrag dokumentiert werden.
Verkauf
Wenn ein Haus nicht übernommen werden, muss der Verkauf organisiert werden.
Nachlass regeln
Wie wird das Erbe verteilt?
Bei dem Nachlassgericht reichen Sie das Testament ein und beantragen den Erbschein.
Sollte kein Testament vorhanden sein, wird das Erbe nach der gesetzlichen Regelung verteilt. Für eine Ausschlagung des Erbes ist ebenfalls das Nachlassgericht zuständig. Hier sollten Sie beachten, dass Sie in diesem Fall auch keine Erinnerungen wie alte Fotoalben des Verstorbenen behalten dürfen.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Hilfe bei Formalitäten
Wer steht mir bei Fragen zur Verfügung?
Häufig bieten Bestattungsunternehmen die Erledigung von Formalitäten an. Der Bestatter kennt sich mit den jeweiligen Fristen und den zu informierenden Stellen aus und kann Ihnen als Ratgeber zur Seite stehen. Sprechen Sie mit diesem im Voraus über die dadurch entstehenden Zusatzkosten. Ein weiterer Ansprechpartner sind die Versicherungsträger. Diese werden Sie über die zu tätigenden Schritte informieren. Freunde oder Verwandte können Sie ebenso unterstützen. Einige Formalitäten wie beispielsweise die Kfz-Versicherung oder die Kündigung von Vereinsmitgliedschaften können nach der Bestattung erledigt werden.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Bestatter
Ihr Bestatter kann Sie bei der Erledigung der Formalitäten unterstützen. Sie können ihm beispielsweise einige der Kündigungen übertragen oder sich bei der Vorgehensweise beraten lassen.
Versicherungen
Die Versicherungen werden Ihnen Auskunft bezüglich der einzuhaltenden Fristen und der benötigten Unterlagen geben.
Freunde
Fragen Sie Freunde, ob diese einige Aufgaben zu Ihrer Entlastung übernehmen können.
Juristische Unterstützung bei Formalitäten im Todesfall und geprüfte Experten-Anwälte finden Sie hier:
Autor: Annika Wenzel – Bildquellen: Headerbild © Alejandro Escamilla/ Unsplash.com, Checkliste @ Bestattungen.de