Anordnung
Wann wird eine Obduktion durchgeführt?
Die Obduktion (auch Autopsie oder Sektion genannt) wird zur genauen Klärung natürlicher Todesursachen, aber auch bei Verdacht auf eine Gewalttat angewendet. Es gibt zwei Arten der Obduktion: Eine klinische Obduktion kann der Arzt, der die Leichenschau durchführt und den Totenschein ausfüllt, veranlassen, wenn eine natürliche Todesursache vorliegt. Die Obduktion soll mögliche Erbkrankheiten oder Berufskrankheiten identifizieren.
Wenn der Verdacht vorliegt, dass der Verstorbene einer Gewalttat zum Opfer gefallen sein kann, wird die Obduktion gerichtlich angeordnet oder vom Staatsanwalt beantragt. Die gerichtliche Autopsie wird immer dann durchgeführt, wenn der Arzt nach der Leichenschau „Todesursache ungeklärt“ in der Todesbescheinigung angekreuzt hat. Die Obduktion dient dann zur genauen Klärung der Todesursache und hilft eventuell dabei, einen möglichen Täter zu überführen.