Erbschein
Was ist ein Erbschein?
Die Erben können vom Nachlassgericht festgestellt werden. Das Ergebnis der Feststellung ist der Erbschein, der dem Erben ausgehändigt wird. Dieser Erbschein ist wichtig für bestimmte Formalitäten im Todesfall, denn er erlaubt die Durchführung von Rechtsgeschäften, die den Nachlass betreffen. So kann ein Erbe auf die Bankkonten eines Verstorbenen nur dann zugreifen, wenn er den Erbschein vorlegt und sich damit als rechtmäßig festgestellter Erbe identifiziert.
Der Erbschein wird nicht automatisch erstellt, sondern muss bei dem zuständigen Nachlassgericht beantragt werden, bei dem der Verstorbene zuletzt angemeldet war. Der Erbschein kann nachträglich wieder entzogen werden, sollte ein Testament gefunden werden, das die Erbberechtigung aufhebt.
Wenn Sie das Erbe ausschlagen wollen, sollten Sie keinen Erbschein beantragen. Diese Beantragung wird in der Regel bereits als eine Annahme der Erbschaft angesehen.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Erbe bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.
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