Die zweite Leichenschau
Was bedeutet die zweite Leichenschau?
Wünschen die Angehörigen oder der Verstorbene eine Feuerbestattung,ist nach der ersten Feststellung des Sterbefalls meist eine sogenannte zweite Leichenschau vorgesehen. Bevor die Einäscherung des Verstorbenen in einem Krematorium vorgenommen werden kann, muss dieser also ein zweites Mal untersucht werden. Hierbei soll zum einen geprüft werden, ob der Verstorbene wirklich der ist, dessen Name angegeben wurde. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass bei der Einsargung und Versorgung des Verstorbenen gesetzeskonform vorgegangen wurde, sich also keine Dinge im Sarg befinden, die nicht hineingehören.
Eine Ausnahme zu dieser Regelung bildet beispielsweise das Bundesland Bayern, in dem für die Bestimmung des Sterbefalls nur eine Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben ist. Mancherorts, zum Beispiel in München, muss dennoch eine zweite Leichenschau durch einen Friedhofsmitarbeiter vorgenommen werden, der vor der Einäscherung den Sarg öffnet und die Identität des Verstorbenen kontrolliert.