Tipps, Hinweise und Definitionen
Tipps, Hinweise und Definitionen
Tipp: Weitere Informationen zur Erbfolge finden Sie hier.
Tipp: In unserem Ratgeber finden Sie weitere Informationen zur Kostentragungspflicht.
Generell wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der „materielle“ Nachlass. Rechtlich gesehen haben die Erben daher Anspruch auf alle digitalen Daten. Auch laufende Online-Verträge gehen im Todesfall auf den Erben über. Daher müssen Konten, Verträge und Abonnements ausfindig und gegebenenfalls gekündigt werden. Oft besteht das Problem, dass Zugangsdaten und Passwörter vom Verstorbenen nicht bekannt sind.
Klare rechtliche Vorschriften zum Vorgehen gibt es bisher für die Online-Anbieter jedoch nicht. So gehen die Firmen unterschiedlich mit der Forderung nach der Herausgabe bzw. Löschung der Daten des Verstorbenen um.
Es empfiehlt sich, im Rahmen einer Bestattungsvorsorge auch Verfügungen zum digitalen Nachlass zu treffen. Bestimmungen zur Nachlassverwaltung und der Zugang zu Passwörtern kann im Testament hinterlegt werden.
Autor: Anja Rohde – Bildquelle: © Gina Sanders / Fotolia.com, Muster: © Bestattungen.de