Testamentarisch festgelegte Erbfolge
Wie kann durch ein Testament die Erbfolge beeinflusst werden?
Für die Erbfolge relevante Urkunden sind Testamente und Erbverträge. Liegt eines dieser Dokumente vor, spricht man von einer gewillkürten Erbfolge. In einem Testament kann der Erblasser vor seinem Tod festlegen, welche Personen in welcher Höhe erben sollen. Dieser Wahl, der sogenannten Testierfreiheit, wird jedoch durch das Gesetz, genauer gesagt dem BGB, eine Grenze gesetzt. Auch wenn der Erblasser in seinem Testament bestimmte Angehörige vom Erbe ausgeschlossen hat, erben diese einen gesetzlich festgelegten Pflichtteil.
Pflichtteilsberechtigte sind adoptierte und leibliche Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Sofern diese vorhanden sind, schließen sie automatisch weiter entfernte Angehörige vom Erbe eines Pflichtteils aus. Unter bestimmten Umständen ist jedoch auch die Entziehung eines Pflichtteils möglich. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Erbe sich gegenüber dem Erblasser einer Straftat schuldig gemacht hat.
Hier individuelles Testament vom Anwalt erstellen lassen