Bestattungspflicht
Ist Bestattungspflicht gleich Kostentragungspflicht?
Die Bestattungspflicht hat eine andere Bedeutung als die Kostentragungspflicht. Die Bestattungspflicht bedeutet, dass von den Angehörigen des Verstorbenen eine ordnungsgemäße Bestattung veranlasst werden muss.
Dies regeln die deutschen Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Diese müssen sich um die Formalitäten im Todesfall, wie die Leichenschau, die Ausstellung des Totenscheins und die Bestattung, kümmern. Dabei sind gewisse Fristen zu beachten, die jedes Bundesland eigenständig festlegt.
Die Kostentragungspflicht dagegen verpflichtet die Erben des Verstorbenen zur Übernahme der Kosten der Bestattung. Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt, so muss diese für die Finanzierung aufkommen.
Die Kostentragungspflichtigen haben allerdings kein Bestimmungsrecht über die Bestattungsart und die Gestaltung der Beisetzung, dies ist allein den Bestattungspflichtigen überlassen. Die Bundesländer können hierbei jedoch unterschiedliche Bestimmungen erlassen.