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Kostentragungspflicht bei einer Bestattung: Wer zahlt für die Beisetzung?

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Auf einen Blick

  • Kosten: Erben tragen die Bestattungskosten, zwischen 3.000 und 12.000 Euro.

     

  • Gesetz: Laut BGB § 1968 sind Erben zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet.

     

  • Erbausschlagung: Bei Ausschlagung des Erbes haften verbleibende Erben.

     

  • Sozialbestattung: Bei finanzieller Not übernimmt das Sozialamt die Kosten.

     

  • Bestattungspflicht: Angehörige müssen die Bestattung organisieren, aber nicht zwingend die Kosten tragen.

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Üblicherweise verläuft die Kostentragungspflicht nach folgender Reihenfolge:

  1. Vertraglich Verpflichtete
  2. Erben
  3. Unterhaltspflichtige
  4. öffentlich-rechtlich Verpflichte nach dem jeweiligen Bestattungsgesetz des Bundeslandes.
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Tipps, Hinweise und Definitionen

Tipp: Weitere Informationen zu den Kosten einer Bestattung finden Sie hier.

Tipp: Weitere Informationen zu den Kosten einer Bestattung finden Sie hier.

Tipp: Weitere Informationen zu dem Vorgehen und den benötigten Unterlagen für eine Sozialbestattung finden Sie hier.

Tipps, Hinweise und Definitionen

Tipp: Die Rangfolge der Bestattungspflicht finden Sie hier.

Tipps, Hinweise und Definitionen

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Kostentragungspflicht bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

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