Inhalt des Bestattungsgesetzes
Was regelt das Bestattungsgesetz?
Die Bestattungsgesetze der Länder regeln die Bestattungspflicht, Fragen zu Ruhezeiten und zur Friedhofspflicht. Außerdem werden Themen wie die Bestattungsfrist, die Erstellung eines Totenscheins und die Feststellung des Todes durch einen Arzt sowie die Durchführung einer Leichenschau festgeschrieben.
Die Bestattungsgesetze sind aufgrund des Föderalismus in Deutschland Sache der Länder. Jedes Bundesland erlässt ein eigenes Gesetz.
Im Folgenden finden Sie die Links zu den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Bundesländer. Hier können Sie sich umfangreich über die spezifischen Verordnungen informieren.
Bestattungspflicht
Wer muss die Bestattung organisieren?
Die Bestattungspflicht gibt vor, wer für die Bestattung eines Verstorbenen zuständig ist. Die Reihenfolge ist in der Regel einheitlich und gilt erst ab der Volljährigkeit. Die Pflicht, einen Toten zu bestatten, haben der Rangfolge nach:
- Ehepartner
- Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Großeltern und Enkelkinder
In den meisten Bundesländern wird die Lebenspartnerschaft in diesem Fall der Ehe gleichgestellt. Trifft die Bestattungspflicht auf mehrere Personen zu, beispielsweise auf mehrere Kinder, wird üblicherweise die älteste Person in die Pflicht genommen. Falls keine Hinterbliebenen vorhanden sind oder dieser Pflicht nicht nachgekommen wird, übernimmt die Gemeinde, in welcher der Tod eingetreten ist, die Bestattung.
Bestattungsfristen
Welche Fristen gilt es einzuhalten?
Die Bestattungsfristen legen die Zeit fest, die zwischen dem Sterbefall und der Überführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle nicht überschritten werden darf. Diese Frist liegt je nach Bundesland zwischen 24 und 36 Stunden. Ausgenommen von dieser Frist sind Überführungen über Ländergrenzen hinweg.
Die Beisetzung hingegen darf frühestens 48 Stunden nach dem Todesfall durchgeführt werden. Einige Bundesländer geben auch eine Frist vor, bis wann die Bestattung spätestens durchgeführt sein muss. Diese Zeiträume können bei Gesundheitsgefährdung verkürzt beziehungsweise bei ungefährlichen Fällen verlängert werden.
Tipps, Hinweise und Definitionen
24 bis 36 Stunden
Innerhalb einer Frist von 24 bis 36 Stunden muss die Überführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle veranlasst werden.
Überführung
Eine Überführung meint den Transport des Toten vom Sterbeort in die Leichenhalle oder zum Friedhof.
48 Stunden
Nach einer Frist von 48 Stunden darf eine Bestattung frühestens stattfinden.
Friedhofswesen
Welche Vorgaben gibt es bezüglich der Ruhestätte?
Die Vorgaben zum Friedhofswesen definieren den Zweck sowie den Träger des Friedhofs. Außerdem werden die Ruhefristen und die unterschiedlichen Grabstätten festgelegt. Üblicherweise beträgt die Ruhefrist 15 Jahre.
Ausgrabungen und Umbettungen werden in dem Abschnitt ebenfalls geregelt. Eine Umbettung ist vor Ablauf der Ruhezeit nur nach behördlicher Genehmigung und innerhalb einer bestimmten Zeit des Jahres möglich. Für die Schließung aber auch für die Erweiterung eines Friedhofs werden ebenso klare Vorschriften gemacht. Eine Aufhebung einer Begräbnisstätte ist meist erst nach Ablauf der Ruhefristen möglich.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Ruhefristen
Die Nutzungsdauer einer Grabstätte entspricht den Ruhefristen. Diese liegen üblicherweise zwischen 15 und 25 Jahren.
Umbettung
Eine Umbettung ist eine Verlegung des Verstorbenen in eine andere Grabstelle.
Exhumierung
Eine Exhumierung ist die Ausgrabung eines Toten.
Kostentragungspflicht
Wer muss die Bestattungskosten tragen?
Die Kostentragungspflicht ist, anders als häufig erwartet wird, üblicherweise nicht in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. Das BGB gibt in § 1968 vor, dass der Erbe die Kosten für die Bestattung des Erblassers zu tragen hat. Falls es sich bei dem Erben um eine Gemeinschaft handelt, so werden die Kosten von dieser getragen. Andere Regelungen ergeben sich, wenn der Erbe die Kosten nicht tragen kann und auch nicht aus dem Nachlass zu begleichen sind. In diesem Fall kann eine unterhaltspflichtige Person an diese Stelle treten.
Bei unverschuldeten Unfällen mit Todesfolge können die Bestattungskosten von dem Unfallverursacher zurückverlangt werden. Seit dem Wegfall des Sterbegeldes durch die Krankenversicherungen im Jahr 2004 können die Kosten auf Antrag durch den Sozialhilfeträger übernommen werden.
Juristische Unterstützung und geprüfte Experten-Anwälte finden Sie hier:
Tipps, Hinweise und Definitionen
Erbe
Die Empfänger des Nachlasses, die Erben, sind kostentragungspflichtig.
Unterhaltspflichtiger
Sofern es einen Unterhaltspflichtigen gibt ist dieser anstelle eines nicht zahlungsfähigen Erben kostentragungspflichtig.
Unfallverursacher
Handelt es sich um einen Unfalltod so können die Bestattungskosten von dem Unfallverursacher zurückverlangt werden.
Sozialhilfeträger
Bei einem erfolgreichen Antrag auf Übernahme der Kosten in Form einer Sozialbestattung zahlt der Sozialhilfeträger die Bestattungskosten.
Weitere Inhalte
Sonstige Inhalte der Bestattungsgesetze
Weitere Inhalte der Gesetze sind Definitionen bezüglich einer Fehlgeburt und einer Totgeburt. Die Vorgaben richten sich in diesem Fall nicht nach der Schwangerschaftswoche, sondern nach dem Gewicht des Fötus. Je nach Bundesland reicht der Wunsch eines Elternteils, um auch Totgeburten unter 500 Gramm beziehungsweise unter 1.000 Gramm bestatten zu lassen.
Außerdem werden Vorgaben hinsichtlich der Beförderung und der Einsargung von Leichen gemacht. Die Überführung darf nur in dafür vorgesehenen und ausschließlich für die Beförderung von Leichen verwendeten Fahrzeugen durchgeführt werden. Ausnahmen bilden Bergungen von Unfallstellen.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Überführung
Eine Überführung ist der Transport eines Verstorbenen.
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Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: Titelbild: © C.Sollmann / Bestattungen.de; Grafik: © Bestattungen.de
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