Bestattungspflicht
Wer muss die Bestattung organisieren?
Die Bestattungspflicht gibt vor, wer für die Bestattung eines Verstorbenen zuständig ist. Die Reihenfolge ist in der Regel einheitlich und gilt erst ab der Volljährigkeit. Die Pflicht, einen Toten zu bestatten, haben der Rangfolge nach:
- Ehepartner
- Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Großeltern und Enkelkinder
In den meisten Bundesländern wird die Lebenspartnerschaft in diesem Fall der Ehe gleichgestellt. Trifft die Bestattungspflicht auf mehrere Personen zu, beispielsweise auf mehrere Kinder, wird üblicherweise die älteste Person in die Pflicht genommen. Falls keine Hinterbliebenen vorhanden sind oder dieser Pflicht nicht nachgekommen wird, übernimmt die Gemeinde, in welcher der Tod eingetreten ist, die Bestattung.