Skip to content

Erbschein: So beantragen und nutzen Sie das wichtige Nachweisdokument

List block

Auf einen Blick

  • Erbschein-Kosten: Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert, etwa 100 bis 1.000 Euro.

  • Notwendigkeit: Erbschein ist notwendig für Bankgeschäfte und Grundbucheinträge.

  • Beantragung: Beantragt wird er beim Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen.

  • Unterlagen: Erforderlich sind Sterbeurkunde, Testament oder Erbvertrag und Personalausweis.

  • Nutzung: Der Erbschein weist die Erbberechtigung nach und ermöglicht die Verwaltung des Nachlasses.

Image Alt Text

Tipps, Hinweise und Definitionen

Tipps, Hinweise und Definitionen

Tipps, Hinweise und Definitionen

Direkt hier individuelles Testament vom Anwalt erstellen lassen

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Erbschein bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © C. Sollmann / Bestattungen.de