Der Begriff Erbfolge
Was bedeutet der Begriff Erbfolge?
Die Erbfolge legt fest, wer in einem Todesfall erbt und in welcher Reihenfolge dies geschieht. In Deutschland gibt es mehrere Faktoren, die das Erbe beeinflussen. Hat der Verstorbene kein Testament, also keine sogenannte letztwillige Verfügung hinterlassen, regelt die gesetzliche Erbfolge den Nachlass. Ist jedoch ein rechtskräftiges Testament vorhanden, hat dieses Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Aber auch in diesem Fall haben nahe Angehörige in der Regel Anrecht auf einen Pflichtteil am Erbe.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Testament
Der Erblasser kann durch ein Testament seine Erben bestimmen.
Gesetzliche Erbfolge
Ist kein Testament des Erblassers vorhanden, regelt das Gesetz, wer als Erbe berufen wird.
Gesetzliche Erbfolge
Wie regelt das Gesetz die Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge ist in den Paragraphen 1924 bis 1936 des BGB geregelt. Sie teilt die Verwandten in mehrere hierarchische Ordnungen auf: Erben erster Ordnung sind Kinder (auch adoptierte Kinder, Stiefkinder jedoch nicht), Enkel und Urenkel des Verstorbenen. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen, also beispielsweise Geschwister und Neffen oder Nichten. Erben dritter Ordnung sind schließlich Großeltern des Verstorbenen und deren Nachkommen. Ehe- und Lebenspartner werden ebenfalls berücksichtigt.
Ist aus all diesen Kategorien kein Erbe vorhanden, kann der Nachlass an weiter entfernte Verwandte übergehen. Sobald im Erbfall mindestens ein Mitglied einer bestimmten Kategorie vorhanden ist, schließt dieses automatisch alle Mitglieder der folgenden Kategorie vom Erbe aus. Wird das Erbe ausgeschlagen, geht dieses auf den nächsten Erbberechtigten über, falls dieser das Erbe in der Folge nicht ebenfalls ablehnt.
Erbfolge bei Ehegatten
Welche Rechte haben Ehegatten in der Erbfolge?
Auch der Ehegatte hat nach der gesetzlichen Erbfolge ein Erbrecht. Die sogenannte Erbquote hängt in diesem Fall davon ab, in welchem Güterstand (Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft) während der Ehe gelebt wurde und welcher Ordnung die übrigen Erben zugeteilt werden. Sind Erben der ersten Ordnung vorhanden, geht im Normalfall ein Viertel des Erbes an den Ehegatten, bei Erben der zweiten Ordnung die Hälfte des Erbes. Mit einer Scheidung erlischt in der Regel das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten.
Testamentarisch festgelegte Erbfolge
Wie kann durch ein Testament die Erbfolge beeinflusst werden?
Für die Erbfolge relevante Urkunden sind Testamente und Erbverträge. Liegt eines dieser Dokumente vor, spricht man von einer gewillkürten Erbfolge. In einem Testament kann der Erblasser vor seinem Tod festlegen, welche Personen in welcher Höhe erben sollen. Dieser Wahl, der sogenannten Testierfreiheit, wird jedoch durch das Gesetz, genauer gesagt dem BGB, eine Grenze gesetzt. Auch wenn der Erblasser in seinem Testament bestimmte Angehörige vom Erbe ausgeschlossen hat, erben diese einen gesetzlich festgelegten Pflichtteil.
Pflichtteilsberechtigte sind adoptierte und leibliche Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Sofern diese vorhanden sind, schließen sie automatisch weiter entfernte Angehörige vom Erbe eines Pflichtteils aus. Unter bestimmten Umständen ist jedoch auch die Entziehung eines Pflichtteils möglich. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Erbe sich gegenüber dem Erblasser einer Straftat schuldig gemacht hat.
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Tipps, Hinweise und Definitionen
Gewillkürte Erbfolge
Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann das Erbe im eigenen Sinne verteilt werden.
Pflichtteil
Der Pflichtteil steht bestimmten Angehörigen zu, unabhängig davon, welche Vorgaben das Testament macht.
Schenkung und Nießbrauch
Was ist außerdem bei einem möglichen Erbe zu beachten?
Häufig wird versucht, die gesetzliche Erbfolge mit Hilfe eines Schenkungsvertrages zu umgehen. Dabei verschenkt der zukünftige Erblasser noch vor seinem Tod einen Teil seiner Vermögenswerte. Oft geschieht diese Schenkung unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel einer Rentenverpflichtung oder einem sogenannten Nießbrauch. Hierbei überträgt beispielsweise der zukünftige Erblasser eine Immobilie an einen zukünftigen Erben, behält sich aber zu Lebzeiten die eigene Nutzung der Immobilie vor.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Erbfolge bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.
Tipp: Weitere Hinweise zum Erbrecht finden Sie in unserem Ratgeber Erbe.
Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © C. Sollmann