Tritt ein Todesfall ein, so müssen die Angehörigen zahlreiche Maßnahmen für die Bestattung treffen. Doch was ist zu tun, wenn der Todesfall nicht in Deutschland, sondern im Ausland eintritt? Stirbt ein Mensch im Ausland, so müssen sowohl die Angehörigen als auch der Bestatter einige Dinge berücksichtigen.
Internationale Abkommen für die Überführung
Um die Überführung eines Verstorbenen und die damit verbundenen Formalitäten zu vereinfachen, gibt es zwei internationale Abkommen, die Richtlinien für den Leichentransport ins Ausland beschreiben. So sind im „Internationalen Abkommen über Leichenbeförderung“ und im „Europäischen Übereinkommen über die Leichenbeförderung“ beispielsweise geregelt, dass das Land, in dem jemand verstirbt, einen Leichenpass für den Verstorbenen ausstellen muss. Zudem gibt es einige Vorschriften für den Sarg, in dem der Verstorbene transportiert wird. Der Sarg muss undurchlässig, aus Zink und verlötet sein und in einer Holzkiste verpackt werden. Hatte der Verstorbene eine ansteckende Krankheit, so muss dieser zudem in ein Leichentuch eingewickelt werden, welches mit einer antiseptischen Lösung durchtränkt ist.
Der Transport des Verstorbenen
Nach Eintritt des Todesfalls ist der Bestatter der erste Ansprechpartner für die Angehörigen. Dabei kann entweder ein Bestatter direkt vor Ort oder aus dem Heimatland beauftragt werden. Sobald die Behörde des Sterbeortes die notwendigen Unterlagen erstellt hat und der Verstorbene hygienisch versorgt und in den Sarg gebettet ist, kann der Verstorbene entweder auf dem Landweg oder auf dem Luftweg transportiert werden. Wird der Verstorbene von einem Fahrzeug befördert, so wird der Sarg vom Zollamt überprüft. Bei einem Flugzeugtransport muss der Sarg zusätzlich mit einer Druckausgleichsvorrichtung ausgestattet sein. Falls im Sterbeort eine Einäscherung möglich ist, so kann die Urne über Kurierdienste verschickt werden.
Vorsorge für den Todesfall im Ausland
Wenn ein Todesfall im Ausland eintritt, so sind die Kosten für eine Rückführung ins Heimatland meist sehr hoch. Eine Auslandskrankenversicherung zahlt die Rückführungskosten oft nur begrenzt. Vor allem, wenn ein Auslandsaufenthalt länger dauert als ein gewöhnlicher Urlaub, zahlt die Auslandsversicherung in manchen Fällen gar nicht. Daher empfiehlt es sich, bei ständigem Auslandsaufenthalt einen entsprechenden Vorsorgevertrag abzuschließen.
Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © davidniblack.com