Tritt ein Todesfall ein, so müssen die Angehörigen zahlreiche Maßnahmen für die Bestattung treffen. Doch was ist zu tun, wenn der Todesfall nicht in Deutschland, sondern im Ausland eintritt? Stirbt ein Mensch im Ausland, so müssen sowohl die Angehörigen als auch der Bestatter einige Dinge berücksichtigen.
Internationale Abkommen für die Überführung
Um die Überführung eines Verstorbenen und die damit verbundenen Formalitäten zu vereinfachen, gibt es zwei internationale Abkommen, die Richtlinien für den Leichentransport ins Ausland beschreiben. So sind im „Internationalen Abkommen über Leichenbeförderung“ und im „Europäischen Übereinkommen über die Leichenbeförderung“ beispielsweise geregelt, dass das Land, in dem jemand verstirbt, einen Leichenpass für den Verstorbenen ausstellen muss. Zudem gibt es einige Vorschriften für den Sarg, in dem der Verstorbene transportiert wird. Der Sarg muss undurchlässig, aus Zink und verlötet sein und in einer Holzkiste verpackt werden. Hatte der Verstorbene eine ansteckende Krankheit, so muss dieser zudem in ein Leichentuch eingewickelt werden, welches mit einer antiseptischen Lösung durchtränkt ist.