Krematorien im Ausland
Kann eine Einäscherung auch im Ausland erfolgen?
Obwohl es in Deutschland eine Vielzahl an Krematorien gibt, wählen manche Bestatter den Weg in das Ausland, um Verstorbene dort einäschern zu lassen. In Osteuropa, zum Beispiel in Tschechien oder Polen, ist die Kremierung in der Regel preisgünstiger als in deutschen Krematorien. Jedoch kommen für die Angehörigen bei einer Kremation im Ausland höhere Transportkosten hinzu. Oftmals handelt es sich um eine Sammelüberführung, bei der gleichzeitig mehrere Särge ins Ausland transportiert werden. Falls Sie Fragen zu der Überführung ins Ausland, der Kremierung und den anfallenden Kosten haben oder nicht wissen, in welchem Krematorium die Einäscherung erfolgt, wenden Sie sich einfach an das Bestattungsunternehmen. Der Bestatter wird Ihnen den Ablauf erklären und Sie über die einzelnen Kostenpunkte informieren.
Bei einer Überführung ins Ausland ist der sogenannte Leichenpass notwendig. Hier fallen noch zusätzliche Kosten an. Damit ein Leichenpass ausgestellt werden kann, muss die Sterbeurkunde vorgelegt und eine zweite Leichenschau durchgeführt worden sein.
Im Ausland gelten zum Teil auch andere Bestattungsgesetze. So ist es beispielsweise in der Schweiz und in den Niederlanden erlaubt, die Asche den Angehörigen zu übergeben. Die Aushändigung der Asche an die Hinterbliebenen und das Verstreuen der Asche ist aufgrund des Friedhofszwangs in Deutschland in allen Bundesländern bis auf Bremen nicht möglich.*
*In Bremen darf die Asche seit dem 1. Januar 2015 durch die Vorlage einer Bestattungsverfügung mit Angabe des Beisetzungsorts und den Nachweis über die Bestimmung einer Person zur Totenfürsorge auf privaten Grundstücken und ausgewiesenen öffentlichen Flächen des Landes Bremen verstreut werden.