Skip to content
List block

Auf einen Blick

  • Kosten: Grabstellen kosten je nach Art und Region zwischen 500 und 5.000 Euro.

     

  • Grabarten: Einzelgrab, Familiengrab, Erdgrab, Urnengrab, Kolumbarium, Röse.

     

  • Beisetzungsorte: Auf Friedhöfen, in FriedWald, RuheForst, oder als Seebestattung möglich.

     

  • Grabpflege: Unterschiedliche Anforderungen je nach Grabart; naturnahe Gräber erfordern weniger Pflege.

     

  • Grabmal: Kennzeichnung durch Grabsteine oder Platten, abhängig von Friedhofsordnung und persönlichen Wünschen.

Image Alt Text

Die Art der Bestattungsform gliedert sich in Erdgräber, Urnengräber, Grabkammern und Sondergrabstätten. Die Art des Bestattungsziels meint die Auswahl zwischen einer anonymen Grabstätte, einem Wahl- oder Reihengrab. Auf den deutschen Friedhöfen haben sich neben den Erdgräbern zunehmend auch neue Grabarten etabliert. Dazu zählen das Kolumbarium und die Röse. Unter Sondergrabstätten sind beispielsweise Soldatenfriedhöfe oder Matrosengräber zu verstehen.

Tipps, Hinweise und Definitionen

Tipps, Hinweise und Definitionen

Stadt

Grabnutzungsgebühr

Beisetzungsgebühr

Berlin

520,00 €

285,00 €

Bielefeld

1.620,00 €

745,00 €

Bochum

2.096,00 €

1.540,00 €

Bonn

1.936,20 €

940,67 €

Bremen

964,80 €

844,00 €

Dortmund

1.920,00 €

820,00 €

Dresden

558,81 €

404,44 €

Duisburg

1.133,00 €

770,00 €

Düsseldorf

1.316,52 €

1.020,05 €

Essen

1.320,00 €

684,00 €

Frankfurt am Main

949,60 €

1.406,00 €

Hamburg

1.140,00 €

765,00 €

Hannover

2.039,00 €

608,00 €

Köln

1.556,00 €

775,00 €

Leipzig

874,00 €

366,00 €

München

1.380,00 €

550,00 €

Münster

1.180,00 €

522,00 €

Nürnberg

700,00 €

430,00 €

Stuttgart

1.660,00 €

1.010,00 €

Wuppertal

1.000,00 €

940,00 €

Quelle: Bestattungen.de (Untersuchung 01/2014)
Basis: Erdwahlgrab mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren; ausgewählte Friedhöfe; Gebühren teilweise auf 20 Jahre hochgerechnet; Beisetzungsgebühren für einfache Erdbestattungen

Tipp: Informationen zu den Kosten eines Grabsteins finden Sie hier.

Grabmale werden zur Erinnerung und zur Kennzeichnung einige Wochen nach der Beisetzung am Kopfende der Grabstätte des Verstorbenen aufgestellt. Die große Zeitspanne zwischen der Beerdigung und der Steinsetzung ist nötig, da sich das Grab erst vollständig gesetzt haben muss, bevor der massive Stein platziert werden darf. Häufig bringt ein Grabmal den individuellen Charakter des Verstorbenen zum Ausdruck. So kann beispielsweise das Material, die Inschrift und die Verzierungen angepasst werden. Bei der Gestaltung des Grabsteins muss allerdings die Friedhofsordnung beachtet werden. Diese enthält Vorschriften bezüglich des Aussehens und der Größe der Grabmale. Diese Vorgaben dienen dem Gesamtbild des Friedhofes, welches nicht gestört werden soll.

Tipps, Hinweise und Definitionen

Tipps, Hinweise und Definitionen

Tipp: Weitere Informationen zu berühmten Grabstätten finden Sie hier.

Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © C. Sollmann / Bestattungen.de ; Slider: Stein Hanel GmbH / www.stein-hanel.de