Zusammensetzung
Für welche Leistungen fallen Kosten an?
Friedhofsgebühren beinhalten die Grabkosten (auch Grabnutzungsgebühren genannt) und die Beisetzungsgebühren. Die Grabkosten sind für die Nutzung des Grabes zu zahlen, das den Angehörigen für eine bestimmte Zeitperiode, die Ruhezeit, überlassen wird. Die Ruhezeit beträgt üblicherweise 15 bis 25 Jahre. Diese Zeitspanne ist unter anderem von der gewählten Grabart abhängig.
Die Beisetzungsgebühren werden für das Bereitstellen eines Grabes gezahlt. Dies beinhaltet das Öffnen der Grabstelle und das Auskleiden des Grabes mit Matten oder Grün zur Beisetzung. Weiterhin gehört auch das Schließen und Einebnen der Grabstelle zu den Leistungen, die mit den Beisetzungsgebühren abgegolten werden.
Mögliche weitere Leistungen des Friedhofs, für die Kosten anfallen, sind der Kühlraum, die Nutzung einer Trauerhalle sowie Träger für die Urne oder den Sarg.