Bestattung von Sternenkindern
Welche Grabarten gibt es für Sternenkinder?
Kinder, die mit einem Körpergewicht über 500g tot zur Welt kommen, müssen bestattet werden. Stillgeborene mit einem Gewicht unter 500g werden laut Personenstandsgesetz als Fehlgeburt bezeichnet und müssen nicht in den Personenstandsregister beurkundet werden. Bis Mai 2013 gab es diese Kinder juristisch gar nicht. Seit Mai 2013 können die Sternenkinder unter 500g Körpergewicht aber auf Wunsch der Eltern beim Standesamt registriert werden.
In der Regel kümmert sich die Klinik um die Bestattung von Fehlgeburten. Jährlich oder halbjährlich werden die Urnen dann in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt. Die Eltern müssen diese Beisetzung meist nicht bezahlen.
Auf einigen Friedhöfen gibt es spezielle Gemeinschaftsgrabanlagen für Sternenkinder. Hier wird die Asche der Stillgeborenen dann anonym bestattet. Das Grabfeld der Schmetterlingskinder ist ein eigener Bereich für die Abschiednahme und wird dementsprechend gestaltet und gepflegt. Im Rahmen einer Gedenkfeier, die für die Angehörigen einmal oder mehrmals im Jahr organisiert wird, können sich die Hinterbliebenen von den verstorbenen Kindern verabschieden.
Im Folgenden sehen Sie einige Kindergrabanlagen von Friedhöfen, die im Rahmen des Bestattungen.de-Awards 2015 zu den schönsten letzten Ruhestätten Deutschlands gewählt wurden.