Passive und indirekte Sterbehilfe
Was bedeutet passive Sterbehilfe?
Bei der passiven Sterbehilfe werden Therapien und medizinische Maßnahmen, die der Lebenserhaltung dienen, nicht mehr fortgesetzt oder gänzlich unterlassen. Dies kann also bedeuten, dass der Patient wichtige Medikamente nicht mehr erhält oder ein laufendes Beatmungsgerät abgeschaltet wird.
Die Folge ist, dass der Patient ohne weitere Behandlung an seiner Erkrankung oder seinen Verletzungen verstirbt. Der Patient wird natürlich weiterhin der Menschenwürde entsprechend versorgt, also beispielsweise gewaschen und ernährt. Das Eintreten des Todes wird allerdings nicht medizinisch verhindert. Dieses Vorgehen wird häufig in Hospizen praktiziert.
Hat der Patient den Wunsch geäußert, dass medizinische Maßnahmen unterlassen werden sollen, so ist dies nicht strafbar. In einer Patientenverfügung können Sie bindend festlegen, dass Sie die passive Sterbehilfe wünschen.
Die indirekte Sterbehilfe ist ebenfalls straffrei. Bei dieser Form handelt es sich um Behandlungen, die kurzfristig den Zustand des Patienten verbessern, langfristig jedoch das Leben verkürzen. Dazu gehört etwa die Gabe von starken Schmerzmitteln mit Morphinen.