Exhumierungen während der Ruhezeit
Außerplanmäßige Exhumierungen hingegen werden innerhalb der Ruhezeit vorgenommen. Häufigster Grund dafür ist eine Umbettung, wenn der Verstorbene zum Beispiel nachträglich in einem Familiengrab beigesetzt werden soll. Ein Wechsel von einem Reihengrab, dessen Ruhezeit nicht verlängert werden kann, zu einem Wahlgrab kann ebenfalls Ursache sein. Nur selten sind es kriminaltechnische Gründe, die eine Exhumierung erforderlich machen. Dies ist der Fall, wenn der Leichnam erneut untersucht werden muss, um die Todesursache zu überprüfen. Die gerichtliche Leichenschau wird daraufhin wiederholt, jedoch nicht von dem Arzt, der die erste Obduktion vorgenommen hatte.
Kosten und rechtliche Grundlagen
Die grundlegenden Kosten der Exhumierung sind in den Friedhofsgebühren geregelt. Erfolgt zum Beispiel eine Umbettung inklusive Sarg steigen auch die Kosten an. Wird eine Umbettung lange Zeit nach der Beisetzung vorgenommen, ist möglicherweise nur eine so genannte „Gebeinekiste“ notwendig. Diese ist meist günstiger als ein regulärer Sarg. In der Regel können nahe Angehörige oder die Staatsanwaltschaft eine Exhumierung beantragen. Rechtliche Grundlage ist das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Bei der Genehmigung einer Exhumierung sind die Friedhofsverwaltung, das Gesundheitsamt sowie die zuständige Ordnungsbehörde beteiligt. Die Kosten der Exhumierung trägt der jeweilige Auftraggeber.
Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © C. Sollmann, Bestattungen.de