Erklärung
Was ist eine Betreuungsverfügung
Unfall oder Krankheit können dazu führen, dass ein Patient keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Eine Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit , für eine solche Situation vorzusorgen. Sie dient der Ernennung eines Betreuers, der die gesetzliche Vertretung des Patienten vornimmt. Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt.
Das Wichtigste in Kürze
Die wichtigsten Infos zusammengefasst
- Erklärung: Legt fest, wer im Ernstfall die Betreuung übernimmt.
- Inhalt: Benennung des Betreuers, gewünschte und ausgeschlossene Personen.
- Erstellung: Selbstständig, mit Datum und Unterschrift, regelmäßig aktualisieren.
- Wichtigkeit: Sichert persönliche Wünsche bei Betreuung ab, vermeidet gerichtliche Bestimmung.
- Unterschied: Vorsorgevollmacht ist umfassender und weniger überwacht.
Inhalt einer Betreuungsverfügung
Was beinhaltet diese Verfügung?
Die Betreuungsverfügung benennt eine Person, die als Betreuer bestellt werden soll. Diese bleibt in der Regel bis zu dessen Tod für den Patienten zuständig. Als Betreuer können Privatpersonen, etwa Angehörige, aber auch Mitglieder von Betreuungsvereinen eingesetzt werden. Auch behördliche Betreuer sind möglich. Das Gericht muss sich zunächst am Wunsch des Verfassers orientieren.
Wenn dieser aus triftigen Gründen, wie Krankheit, nicht umgesetzt werden kann, werden enge Verwandte, dann weitere Verwandte, ehrenamtliche Betreuer oder in der letzten Stufe Betreuungsvereine eingesetzt. Die Betreuungsverfügung enthält neben dem Namen des gewünschten Betreuers auch eventuelle Personen, die ausgeschlossen werden sollen. Zudem wird geregelt, wo der Wohnsitz des Betreuten sein soll. Es kann beispielsweise ein Heim benannt werden.
Betreuungsverfügung
Personenwahl
Wen soll ich als Betreuer angeben?
Der Verfasser der Betreuungsverfügung sollte die Wahl eines Betreuers gut überdenken. Da dieser als gesetzliche Vertretung eingesetzt wird, sollte es sich dabei um eine Person handeln, der der Verfasser des Dokuments sein Vertrauen schenkt.
Für den Fall, dass diese Person die Betreuung aus einem wichtigen Grund nicht übernehmen kann, sollte ein weiterer Mensch benannt werden, der als Betreuer eingesetzt werden soll. Wenn es jemanden gibt, den der Verfasser nicht als Betreuer ernannt wissen möchte, kann auch dies in der Verfügung ausdrücklich vermerkt werden. Das Gericht wird diese Person, selbst wenn es ein enger Angehöriger ist, in diesem Fall nicht ernennen.
Verfassen einer Betreuungsverfügung
Wie schreibe ich die Verfügung?
Die Betreuungsverfügung kann selbstständig verfasst werden. Im Internet sind dafür teilweise kostenlose Vordrucke erhältlich. Das Dokument wird nach dem Ausfüllen mit einem Datum versehen und unterschrieben. Es ist ratsam, die Betreuungsverfügung vor Zeugen zu unterschreiben. Zudem sollte das Dokument alle zwei Jahre erneut unterschrieben und mit dem aktuellen Datum versehen werden.
So kann nachgewiesen werden, dass die Betreuungsverfügung noch immer den Wünschen des Verfassers entspricht, selbst wenn diese erst lange Zeit nach dem erstmaligen Verfassen benötigt wird. Die Verfügung kann zusammen mit anderen wichtigen Dokumenten, wie der Patientenverfügung, hinterlegt werden.
Betreuungsverfügung
Gründe für eine Betreuungsverfügung
So geht das hier
Die Gründe für das Verfassen einer Betreuungsverfügung sind vielfältig. Der wichtigste Grund ist die Gewissheit, dass eine vertraute und vor allem selbst gewählte Person Entscheidungen trifft, wenn man selber aufgrund von Krankheit dazu nicht mehr in der Lage ist.
Durch diese Verfügung kann vermieden werden, dass das Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestimmt. Durch die Betreuungsverfügung haben Sie die Sicherheit, dass eine Vertrauensperson im Pflegefall die Entscheidungen für Sie trifft.
Geltungsbereich der Betreuungsverfügung
Wann greift die Verfügung?
Der in der Betreuungsverfügung angegebene Bevollmächtigter ist alleine durch das Verfassen der Verfügung nicht zu Handlungen im Namen des Verfassers berechtigt. Erst wenn der Verfasser nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, bestellt das Betreuungsgericht die in der Verfügung benannte Person. Es empfiehlt sich, die Verfügung regelmäßig mit Datumsvermerk zu unterzeichnen.
So wird die Aktualität der Willenserklärung verdeutlicht. Der Tod des Verfassers entbindet die in der Betreuungsverfügung angegebene Person von allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Die Ausführungen dienen als erste Information zu dem Thema der Betreuungsverfügung. Bitte beachten Sie, dass diese keine juristische Beratung ersetzen.
Betreuungsverfügung
Unterschied zur Vorsorgevollmacht
Was ist der Unterschied zwischen der Betreuungsverfügung und der Vorsorgevollmacht?
Der Unterschied zwischen der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung liegt darin, dass Betreuungsverfügungen erst wirksam werden, wenn es erforderlich ist. Eine Betreuungsverfügung kann außerdem auch von Geschäftsunfähigen verfasst werden. Der in einer Betreuungsverfügung Bevollmächtigte wird durch das Betreuungsgericht bei der Ausführung der Pflichten überwacht. So werden bei Personen, die nicht zu den sogenannten befreiten Betreuern gehören, alle Kontobewegungen gerichtlich kontrolliert.
Nachteil der Betreuungsverfügung gegenüber der Vorsorgevollmacht ist die Vergütung des eingesetzten Betreuers. Sollte der Verfasser mittellos sein, können diese Zahlungen durch die Justizkasse übernommen werden. Bei einer Vorsorgevollmacht hingegen ist das nicht möglich.
Das Benennen einer Person in der Vorsorgevollmacht setzt sehr großes Vertrauen voraus. Der Betreuer wird nicht überwacht und kann je nach Ausführungen in der Vorsorgevollmacht über das Geld des Verfassers verfügen.
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Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © Jeff Sheldon