Inhalt einer Betreuungsverfügung
Was beinhaltet diese Verfügung?
Die Betreuungsverfügung benennt eine Person, die als Betreuer bestellt werden soll. Diese bleibt in der Regel bis zu dessen Tod für den Patienten zuständig. Als Betreuer können Privatpersonen, etwa Angehörige, aber auch Mitglieder von Betreuungsvereinen eingesetzt werden. Auch behördliche Betreuer sind möglich. Das Gericht muss sich zunächst am Wunsch des Verfassers orientieren.
Wenn dieser aus triftigen Gründen, wie Krankheit, nicht umgesetzt werden kann, werden enge Verwandte, dann weitere Verwandte, ehrenamtliche Betreuer oder in der letzten Stufe Betreuungsvereine eingesetzt. Die Betreuungsverfügung enthält neben dem Namen des gewünschten Betreuers auch eventuelle Personen, die ausgeschlossen werden sollen. Zudem wird geregelt, wo der Wohnsitz des Betreuten sein soll. Es kann beispielsweise ein Heim benannt werden.