Gesetzeslage
Ist die Sterbegeldversicherung vor einer Pfändung sicher?
Laut Paragraph 850b der Zivilprozessordnung ist eine Sterbegeldversicherung unpfändbar, wenn die Versicherungssumme den Betrag von 3.579,- Euro nicht übersteigt. Wörtlich heißt es hier:
„(1) Unpfändbar sind ferner […] 4. Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen, die ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden, ferner Ansprüche aus Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, wenn die Versicherungssumme 3 579 Euro nicht übersteigt.