Gesundheitsfragen
Welche Fragen werden gestellt?
Gesundheitsfragen werden in der Regel bei Sterbegeldversicherungen ohne Wartezeit gestellt. Diese muss der Antragssteller wahrheitsgemäß ausfüllen. Es wird üblicherweise gefragt, ob Sie unter einer der unten aufgeführten Krankheiten leiden oder ob eine oder mehrere dieser bei Ihnen diagnostiziert wurden. Zu diesen Krankheiten gehören meist: Relevante Erkrankungen des Zentralen-Nerven-Systems, der Netzhaut oder des Sehens, relevante Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Nieren oder der Leber, Schädigungen der inneren Organe oder schwere Stoffwechselstörungen, relevante Erkrankungen der Knochen, Gelenke oder des Bewegungsapparates, Krebs, Zucker, Osteoporose oder Rheuma.
Vereinzelt richten sich Versicherer auch direkt an Ihre behandelnden Ärzte, um die Fragen beantwortet zu bekommen. Hierfür müssen Sie diese von der Schweigepflicht entbinden.