Gebühren der Trauerhalle
Welche Kosten verursacht die Nutzung einer Trauerhalle?
Die genauen Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle sind in der Satzung über die Friedhofsgebühren des jeweiligen Friedhofs vermerkt. Auch die Friedhofsverwaltung oder der Bestatter, der die Beisetzung durchführt, können Ihnen als Angehörigen über die Gebührenhöhe Auskunft geben. Die Höhe der Nutzungsgebühr beträgt in der Regel zwischen 140,- und 350,- Euro.
Meist kann die Halle für diese Gebühr 30 bis 45 Minuten genutzt werden, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Raum erneut gebraucht wird. Ist eine Musikanlage vorhanden, die für die Trauerfeier genutzt werden soll, so muss meist eine zusätzliche Gebühr entrichtet werden. Auch die Dekoration des Raums und die Bereitstellung der Orgel oder des Harmoniums können weitere Kosten verursachen.