Beisetzung der Asche
Was passiert mit der Urne des Toten?
Wenn der Verstorbene sich nach seinem Tod eine Einäscherung gewünscht hat, stellt sich die Frage, was nach dieser mit der Asche geschehen soll. Die übliche Variante ist die Bestattung der Urne auf einem Friedhof. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Seebestattung oder etwa eine Baumbestattung zu wählen. Der Wunsch, den Angehörigen bei sich zu haben, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder im eigenen Garten beizusetzen, wird ebenfalls häufig geäußert. In Deutschland ist Ihnen dieses Vorgehen in der Regel nicht erlaubt. Eine Ausnahme bildet seit dem 1. Januar 2015 das Bundesland Bremen: Hier darf die Asche unter bestimmten Voraussetzungen auf privaten Grundstücken und ausgewiesenen öffentlichen Flächen verstreut werden.
Tipp: Neben der Wahl der Bestattungsart müssen Sie im Sterbefall viele weitere Formalitäten erledigen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Tipp: Neben der Wahl der Bestattungsart müssen Sie im Sterbefall viele weitere Formalitäten erledigen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
In Deutschland schreibt das Bestattungsgesetz vor, was mit Verstorbenen zu geschehen ist. Das deutsche Recht regelt eindeutig, dass Leichname nur auf Friedhöfen bestattet werden dürfen. Dies gilt auch für die Kremationsasche. Alternativbestattungen wie beispielsweise eine Felsbestattung sind daher nicht möglich. Auch die Mitnahme der Urne nach Hause ist in Deutschland nicht gestattet. Sowohl der Leichnam als auch die Kremationsasche wird den Angehörigen nicht übergeben. Überführungen sind daher nur durch einen Bestatter möglich. Urnen dürfen zudem als spezielles Paket per Post verschickt werden.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Mitnahme
Die Aufbewahrung der Urne in den eigenen vier Wänden oder die Bestattung im Garten ist in Deutschland nicht erlaubt.
Friedhofszwang
Was bedeutet der Friedhofszwang?
Die Pflicht, einen Verstorbenen auf einem Friedhof beisetzen zu lassen, wird in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Hier wird festgeschrieben, dass der Leichnam beziehungsweise die Asche eines Verstorbenen grundsätzlich nicht außerhalb eines Friedhofes beigesetzt werden darf. Nur in Bremen kann die Asche unter bestimmten Bedingungen auf privaten und extra dafür vorgesehenen Flächen verstreut werden.
Tipps, Hinweise und Definitionen
Bestattungsgesetz
- Festgeschrieben ist der Friedhofszwang im jeweiligen Bestattungsgesetz des Bundeslandes. Dieses finden Sie häufig auf dem Internetauftritt Ihres Bundeslandes.
Ausnahmen
Die Seebestattung gilt als Ausnahme vom Friedhofszwang. Diese wird ebenfalls in den Bestattungsgesetzen dargestellt.
Alternativen zum Friedhof
Welche Alternativen zum Friedhof habe ich?
Falls Sie die Urne des Verstorbenen nicht auf einem Friedhof beisetzen wollen, haben Sie trotz des geltenden Friedhofszwangs in Deutschland weitere Möglichkeiten für eine Bestattung. Als Ausnahmen von dieser Regelung sind die Beisetzung der Asche in Form einer Seebestattung sowie auf einem Waldfriedhof, wie beispielsweise einem Friedwald oder RuheForst, zu nennen. Weitere Bestattungsorte sind nicht zulässig.
Wie ein RuheForst aussieht, zeigt Ihnen die nachfolgende Bildergalerie. Hier erhalten Sie einige Einblicke in den RuheForst Ostseeküste / Brodau.
Urnenmitnahme in anderen Ländern
Darf die Urne in anderen Ländern mit nach Hause genommen werden?
Manche Länder handhaben die Bestattungsgesetze inzwischen weniger strikt. Ein Beispiel ist die Schweiz, wo die Friedhofspflicht mittlerweile zum Teil abgeschafft worden ist. Dort darf die Asche des Verstorbenen in einigen Gebieten etwa in Form einer Almwiesenbestattung beigesetzt werden. Auch die Mitnahme der Urne für zu Hause ist dort möglich. Die Gesetze der Schweiz ermöglichen es für die Dauer der nötigen Trauerbewältigung, die Urne für zu Hause mitzunehmen, um einen Abschied zu ermöglichen. Die Dauer der Abschiednahme ist jedoch nicht festgelegt. Daher kann die Urne für unbestimmte Zeit zu Hause aufbewahrt werden. Auch die Niederlande und Tschechien haben heute bereits weniger strikte Bestattungsgesetze, die Bestattungen außerhalb eines Friedhofes ermöglichen.
Tipp: Die Aufbewahrung einer Urne in den eigenen vier Wänden ist in Deutschland nicht möglich. Die unterschiedlichen Bestattungsalternativen für eine Urne finden Sie hier.
Mögliche Lockerung
Wird die Friedhofspflicht in Deutschland abgeschafft?
In Deutschland wird seit Jahren über eine mögliche Lockerung der Bestattungsgesetze diskutiert. Es wird dabei auch zunehmend der Wunsch nach einer Lockerung des Friedhofszwangs geäußert. Zudem wollen Angehörige immer häufiger in Ruhe Abschied nehmen, weshalb auch der Wunsch nach der Mitnahme der Urne für zu Hause immer öfter geäußert wird. In Bremen ist der Friedhofszwang gelockert worden. Seit Januar 2015 ist das Verstreuen der Asche auf Privatgrundstücken und dafür festgelegten öffentlichen Flächen unter gewissen Voraussetzungen erlaubt.
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Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © Beyer, Bildergalerie Ruheforst © RuheForst Ostseeküste / Brodau