Liegt bei einem Todesfall in der Familie kein Testament oder Erbvertrag des Verstorbenen vor, greifen die Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge. Diese Regelungen können im schlimmsten Fall zu Erbstreitigkeiten führen und die Familie belasten. Nach den Vorgaben des BGB erben Ehepartner und Verwandte des Erblassers.
Die gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge ist im BGB geregelt. Sie sieht vor, dass der Ehepartner sowie Verwandte des Verstorbenen, des sogenannten Erblassers, berücksichtigt werden. Der Umfang der Erbanteile hängt davon ab, welche Erben vorhanden sind. Die Verwandten werden dabei in drei verschiedene Ordnungen eingeteilt, wobei die erste Ordnung in der Erbfolge am höchsten steht und Kinder und Enkel enthält. Die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge bilden die zweite Ordnung, Großeltern und deren Nachfahren die dritte. Das Erbrecht begünstigt also die Nachkommen, nicht die Vorfahren des Verstorbenen.