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Pfändung der Sterbegeldversicherung: Grundlagen & Schutz

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Auf einen Blick

  • Pfändungsfreigrenze: Sterbegeldversicherungen sind bis zu 3.579 Euro unpfändbar.

     

  • Gesetzlich geschützt: Nach § 850b ZPO.

     

  • Absicherung: Schutz der Bestattungskosten bei Zahlungsunfähigkeit.

     

  • Überschreitung: Beträge über der Grenze können gepfändet werden.

     

  • Tipp: Versicherungssumme entsprechend der Freigrenze wählen.

Mit diesem Rechner der BVAG können Sie eine individuelle Sterbegeldversicherungssumme auswählen. Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein und passen Sie die gewünschte Versicherungssumme an, um eine erste Orientierung für Ihren Vorsorgebedarf zu erhalten.

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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen nur eine erste Information sind und keine juristische Beratung ersetzen oder darstellen.

Autor: Anja Rohde – Bildquelle: © C.Sollmann, Bestattungen.de