Außerdem kann sich der Sonderurlaub nach der Zugehörigkeit im jeweiligen Betrieb richten und hängt letztendlich auch von der Kulanz des Arbeitgebers ab. Nachfolgend sind Richtwerte aufgelistet, die für die Dauer von Sonderurlaub allgemein gelten und nicht für den Einzelfall eines Todesfalls.
Betriebszugehörigkeit | Dauer des Sonderurlaubs |
Kürzer als 6 Monate | 1 – 3 Tage |
Zwischen 6 und 12 Monaten | 2 – 7 Tage |
Länger als 12 Monate | 3 – 14 Tage |
Tipp: Was zieht man zu einer Bestattung an? Tipps finden Sie hier.
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Tipp: Weitere Informationen und eine Übersicht über notwendige Maßnahmen und Schritte bei einem Sterbefall finden Sie im Artikel Todesfall in der Familie.
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Weitere Quellen
TVöD: § 29 Arbeitsbefreiung – www.der-oeffentliche-sektor.de
Sonderurlaub für Beamte – Bundesministerium des Innern
Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © C. Sollmann / Bestattungen.de