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Auf einen Blick

  • Anspruch: Sonderurlaub bei Todesfall im engen Familienkreis.

     

  • Dauer: 1-3 Tage, je nach Betriebszugehörigkeit und Tarifvertrag.

     

  • Beantragung: Antrag beim Arbeitgeber, meist informell.

     

  • Gesetzlich: BGB §616 regelt kurzfristige Verhinderung.

     

  • Lohnfortzahlung: Während des Sonderurlaubs weiterhin Gehalt.

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Außerdem kann sich der Sonderurlaub nach der Zugehörigkeit im jeweiligen Betrieb richten und hängt letztendlich auch von der Kulanz des Arbeitgebers ab. Nachfolgend sind Richtwerte aufgelistet, die für die Dauer von Sonderurlaub allgemein gelten und nicht für den Einzelfall eines Todesfalls.

Betriebszugehörigkeit

Dauer des Sonderurlaubs

Kürzer als 6 Monate

1 – 3 Tage

Zwischen 6 und 12 Monaten

2 – 7 Tage

Länger als 12 Monate

3 – 14 Tage

Tipp: Was zieht man zu einer Bestattung an? Tipps finden Sie hier.

Juristische Unterstützung bei der Beantragung von Sonderurlaub und geprüfte Experten-Anwälte finden Sie hier

Tipp: Weitere Informationen und eine Übersicht über notwendige Maßnahmen und Schritte bei einem Sterbefall finden Sie im Artikel Todesfall in der Familie.

Juristische Unterstützung und geprüfte Experten-Anwälte finden Sie hier:

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Weitere Quellen

Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © C. Sollmann / Bestattungen.de