Welche Einschränkungen gelten für Bestatter?
Personen, die an COVID-19 erkrankt und daran verstorben sind, werden als infektiös angesehen. Das heißt, es müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Dazu zählt, dass der Bestatter beim Umgang mit dem Verstorbenen Schutzkleidung und Atemmaske trägt. Außerdem wird unter anderem von Einbalsamierungen und internationalen Transporten abgeraten, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten.

Die Wünsche des Verstorbenen und die Anforderungen verschiedener Religionen sind nach wie vor respektvoll zu behandeln. Dennoch sollen beispielsweise rituelle Waschungen, internationale Überführungen und Abschiednahmen am offenen Sarg vermieden werden.
(Quelle: Robert-Koch-Institut, Stand 02.04.2020)
Das Team von Bestattungen.de wünscht Ihnen alles Gute in dieser unsteten Zeit. Bleiben Sie gesund!
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