Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung dient insbesondere der Entlastung der Angehörigen im Sterbefall. Diese Art der Versicherung wird auf den Sterbefall abgeschlossen und im Normalfall erst beim Tod der versicherten Person an den als Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der Versicherung. Diese beiden Parteien schließen den Versicherungsvertrag ab und müssen die vereinbarten Leistungen erbringen. Im Fall des Versicherungsnehmers ist das die Beitragszahlung.
Versicherte Person
Die versicherte Person muss nicht zwingend auch der Versicherungsnehmer sein. Der Versicherungsnehmer kann beispielsweise eine Versicherung für eine andere Person, die versicherte Person, abschließen. Der Versicherungsnehmer muss die Beitragszahlungen leisten, auf die versicherte Person erstreckt sich der vereinbarte Versicherungsschutz.
Versicherungsgesellschaft
Eine Versicherungsgesellschaft (Assekuranz) bietet Sterbegeldversicherungen an. Es gibt sowohl private Versicherungsunternehmen, die entweder in einer Aktiengesellschaft oder in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (Sterbekasse) organisiert sind als auch öffentlich-rechtliche Anbieter in der Rechtsform einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts.
Eine umfangreiche Anbieterliste können Sie sich im Folgenden kostenlos herunterladen.
Mit diesem Rechner der BVAG können Sie eine individuelle Sterbegeldversicherungssumme auswählen. Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein und passen Sie die gewünschte Versicherungssumme an, um eine erste Orientierung für Ihren Vorsorgebedarf zu erhalten.
Bezugsberechtigung
Mit der Bezugsberechtigung bei einer Sterbegeldversicherung wird der Empfänger der Versicherungssumme bestimmt. Im Todesfall wird der bezugsberechtigten Person die Versicherungssumme ausgezahlt.
Versicherungssumme
Unter der Versicherungssumme wird der Betrag verstanden, der im Versicherungsvertrag festgelegt wurde und zu dessen Zahlung sich die Versicherung im Todesfall des Versicherungsnehmers verpflichtet. Ausgenommen von dieser Verpflichtung ist ein Sterbefall während der Warte- oder Aufbauzeit.
Wartezeit / Aufbauzeit
Die Wartezeit, oder auch Aufbauzeit genannt, ist eine von der Versicherung festgelegte Zeitspanne, in welcher nicht die volle Versicherungssumme ausgezahlt wird. Wenn der Versicherungsnehmer in dieser Zeitspanne verstirbt, besteht kein Anspruch auf die volle Versicherungssumme. Üblich ist eine Art Staffelzahlung, die sich mit der Dauer der Laufzeit erhöht. Im Anschluss an die Wartezeit, die häufig drei Jahre beträgt, wird im Todesfall die volle Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Beitrag
Der Beitrag wird vom Versicherungsnehmer in der Regel monatlich an die Versicherung gezahlt. Die Höhe des Beitrages wird bei Vertragsabschluss festgelegt, kann bei den meisten Versicherungen aber nachträglich angepasst (z.B. erhöht) werden.
Rückkaufswert
Unter dem Rückkaufswert wird die Summe bezeichnet, welche die Versicherung dem Versicherungsnehmer zahlt, um die vertraglich versprochenen Rechte der Versicherung zurückzukaufen. Diese Summe liegt unter der Versicherungssumme.
Unfalltod
Die meisten Versicherer zahlen bei einem Unfalltod die volle Versicherungssumme unabhängig von der Warte- oder Aufbauzeit. Teilweise ist es möglich, bei einem Unfalltod die doppelte Auszahlungssumme zu vereinbaren. Das ist zu empfehlen, da von einem Unfalltod auch junge Familien betroffen sein können.
Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © C.Sollmann, Bestattungen.de
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