Mit welchen Einschränkungen müssen Angehörige bei einer Bestattung rechnen?
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen fast jeden Lebensbereich – diese Auswirkungen sind auch im Trauerfall bei einer Bestattung zu spüren. Der Ablauf der Planung und die Durchführung verändern sich grundsätzlich nicht, es gilt jedoch einige Punkte zu beachten. Die wichtigsten haben wir für Sie an dieser Stelle zusammengefasst.
Die Wahl eines seriösen Bestatters ist jetzt besonders wichtig, denn dieser ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen. Bestattungen.de bleibt wie gewohnt erreichbar und unterstützt Sie bei der Bestatterwahl.
Mit welchen Einschränkungen müssen Angehörige bei einer Bestattung rechnen?
Für Trauerfeiern gibt es aktuell regional unterschiedliche Regelungen. Bestattungen sind vom Kontaktverbot ausgenommen, dennoch werden Trauergesellschaften auf die engsten Angehörigen beschränkt. Friedhöfe sind gegebenenfalls geschlossen und nur für Beisetzungen zugänglich.
Die Hinterbliebenen haben weiterhin freie Wahl der Bestattungsart:
1. Erdbestattung
2. Feuerbestattung
Bei einer Erdbestattung muss mit Einschränkungen gerechnet werden, zum Beispiel ist eine Abschiednahme am offenen Sarg oftmals nicht möglich. Eine Trauerfeier mit größerer Gesellschaft kann im Nachhinein getrennt von der Beisetzung stattfinden. Bei allen Arten der Feuerbestattung ist es möglich, Beisetzung und Trauerfeier zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen kann von dem gewählten Bestattungsinstitut oder dem Friedhof vorübergehend aufbewahrt werden. Sprechen Sie Ihren Bestatter darauf an.
Wie lässt sich eine Bestattung in der Quarantäne planen?
Viele Bestatter bieten die Option an, Bestattungen telefonisch oder online zu planen. Das ist in der aktuellen Situation hilfreich, um die persönliche Interaktion auf ein Minimum zu reduzieren. Dokumente sollten unkompliziert per E-Mail oder Fax ausgetauscht werden. Welche Dokumente in Originalform oder als Kopie benötigt werden, kann Ihnen der Bestatter beantworten.
Müssen Hinterbliebene mit Zusatzkosten rechnen?
Durch die besonderen Umstände können möglicherweise zusätzliche Kosten anfallen. Beispielsweise entstehen Mehrkosten dadurch, dass eine Urne über einen längeren Zeitraum von dem gewählten Bestatter oder von der Friedhofsverwaltung aufbewahrt wird. Ebenso kann dies der Fall sein, wenn der Bestatter bei einer infektiösen, an COVID-19 verstorbenen Person besondere Schutzmaßnahmen ergreifen muss.
Um nicht gerechtfertigte Kosten zu vermeiden, lohnt es sich, Bestatter zu vergleichen. Eine offene Kommunikation über die Preisgestaltung und über die Möglichkeiten, einen würdevollen Abschied zu gestalten, ist jetzt essenziell.
Wo sind weiterführende Informationen zu finden?
Detaillierte Informationen zu Ihrem Bundesland finden Sie in den bezüglich der Corona-Pandemie erlassenen Landesverordnungen. Weitere Ansprechpartner finden Sie beispielsweise bei Friedhofsträgern oder -verwaltungen sowie bei Ihrem gewählten Bestattungsinstitut.
Wir sind wie gewohnt für Sie erreichbar und beraten Sie gerne bei der Bestatterwahl. Rufen Sie uns an unter 040 209 311 966 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@bestattungen.de.
Besteht der Wunsch, eine Vorsorge oder eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, finden Sie ausführliche Informationen in der Rubrik Vorsorge in unserem Ratgeber. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen zu diversen Verfügungen.
Welche Einschränkungen gelten für Bestatter?
Personen, die an COVID-19 erkrankt und daran verstorben sind, werden als infektiös angesehen. Das heißt, es müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Dazu zählt, dass der Bestatter beim Umgang mit dem Verstorbenen Schutzkleidung und Atemmaske trägt. Außerdem wird unter anderem von Einbalsamierungen und internationalen Transporten abgeraten, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten.
Die Wünsche des Verstorbenen und die Anforderungen verschiedener Religionen sind nach wie vor respektvoll zu behandeln. Dennoch sollen beispielsweise rituelle Waschungen, internationale Überführungen und Abschiednahmen am offenen Sarg vermieden werden.
(Quelle: Robert-Koch-Institut, Stand 02.04.2020)
Das Team von Bestattungen.de wünscht Ihnen alles Gute in dieser unsteten Zeit. Bleiben Sie gesund!
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