Vorsorgevertrag

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Vorsorgevertrag


Was ist ein Vorsorgevertrag?

Ein Vorsorgevertrag regelt Ihre Beerdigung bereits zu Lebzeiten. Die meisten Vorsorgeverträge beinhalten auch eine finanzielle Absicherung der Bestattungskosten. Einen solchen Vertrag schließen Sie am besten direkt bei einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl ab. Dieses hält damit Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen schriftlich fest. Zwar ist es keine alltägliche Aufgabe über das Ende nachzudenken, es kann aber ein Vorteil sein, alles bereits frühzeitig festzulegen. Das bedeutet eine große Erleichterung für Ihre Angehörigen. Diese müssen sich in der Trauer nicht mit organisatorischen Dingen beschäftigen und sind bei finanziellen Engpässen nicht auf fremde Hilfe angewiesen.

Der Inhalt


Was gehört in einen Bestattungsvorsorgevertrag?

Mit einem Vorsorgevertrag können Sie alle Details Ihrer Bestattung regeln. Unter anderem können Sie festlegen, welche Bestattungs- und Grabart gewählt werden soll. Auch der Friedhof, auf dem Sie bestattet werden möchten, kann bestimmt werden. Das Dokument kann ebenfalls die Gestaltung der Trauerfeier und des Grabmals beinhalten. Auch die gewünschte Grabpflege, etwa eine Dauergrabpflege, können Sie bereits festlegen. Wie umfangreich und präzise Sie den Vertrag gestalten können Sie selber entscheiden. Nicht alle Details der Bestattung müssen zwingend festgelegt werden. Alle Inhalte des Vorsorgevertrags können natürlich verändert werden, wenn Sie sich als Vorsorgender für etwas anderes entscheiden.

Finanzielle Regelungen


Wie wird die Bestattung bezahlt?

Mit der Vorsorge können Sie auch die Kosten und die Finanzierung der Beerdigung festlegen. Um in dieser Hinsicht einen reibungslosen Ablauf im Todesfall zu gewährleisten, ist der Vorsorgevertrag daher besser geeignet als ein Testament, das im Regelfall erst nach der Beisetzung eröffnet wird. Im Zuge des Vertragsabschlusses werden die Bestattungskosten bereits an das Bestattungsunternehmen gezahlt, bei dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei der Vorsorge empfiehlt sich das Einrichten eines Treuhandkontos. Auf diese Weise ist der Kunde bei Insolvenz oder Tod des Bestatters vor dem Verlust des Geldes geschützt. Viele Bestattungsinstitute bieten auch die Möglichkeit einer Finanzierung der Bestattung an. Besprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Bestatter, was für Sie in Frage kommt. Für viele Menschen ist auch eine Sterbegeldversicherung eine gute Wahl, um im Ernstfall gut vorgesorgt zu haben. In diesen Fällen können Sie sicher sein, dass das Finanzielle bereits vor Ihrem Tod geregelt ist.

Treuhandkonto


Was muss ich bei einem Vorsorgevertrag beachten?

Achten Sie bei dem Abschluss eines Vorsorgevertrages mit einem Bestattungsunternehmen darauf, dass ein Treuhandkonto eröffnet wird. Bei einem Treuhandkonto bleiben Sie der Kontoinhaber. Damit sind Sie bspw. vor einer Insolvenz des Bestattungsunternehmens geschützt. Ein Treuhandkonto können Sie unter anderem bei Ihrer Hausbank eröffnen.

Die Entscheidung


Wer sollte einen Vorsorgevertrag abschließen?

Eine Bestattungsvorsorge ist vor allem wichtig, wenn Sie sich eine Feuerbestattung, eine Baumbestattung oder eine Seebestattung wünschen. In diesen Fällen sind bestimmte Verfügungen sehr hilfreich, um Ihren Willen eindeutig zu dokumentieren. Dies gilt ebenso bei anonymen Beisetzungen. Außerdem stellt sich für Ihre Angehörigen nicht das Problem, über Ihre Wünsche zu spekulieren. Im Todesfall müssen diese nur den Bestatter benachrichtigen. Dieser regelt die Bestattung dann in Ihrem Sinne. In Ergänzung zum Vorsorgevertrag können Sie auch eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht unterschreiben, mit der Sie im Ernstfall Behandlungsmethoden im Krankenhaus festlegen bzw. einen Bevollmächtigten bestimmen. Ein Muster einer solchen Verfügung können Sie kostenlos von unserem Portal Bestattungen.de herunterladen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zu den Themen Vorsorgevertrag und Vorsorge bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

  • Patientenverfügung - Seite 1
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  • Patientenverfügung - Seite 2
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  • Patientenverfügung - Seite 3
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  • Patientenverfügung - Seite 4
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Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Vorsorge bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Autor: Annika Wenzel - Bildquellen: Headerbild © C. Sollmann / Bestattungen.de, Patientenverfügung © Bestattungen.de


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