- Kostenpunkte einer Wohnungsauflösung
- Unterschiede bei Wohnungsauflösungen
- Abrechnungsmodelle von Entrümpelungsfirmen
- Kostenbeispiel einer Wohnungsauflösung
- Wohnungsauflösung selbst durchführen
- Wohnungsauflösung vom Fachmann – wer trägt die Kosten?
- Tipps zur kostengünstigen Wohnungsauflösung
- Fazit zu den Kosten der Wohnungsauflösung
- FAQs zu den Kosten der Wohnungsauflösung
Dass für eine professionelle Wohnungsauflösung Kosten anfallen können, dürfte allgemein bekannt sein. Diese können jedoch stark variieren, je nachdem, ob jemand selbst Hand anlegt und nur Gegenstände kostenpflichtig entsorgt, oder ob ein professioneller Dienstleister engagiert wird.
In diesem Fall kümmert sich das Unternehmen von A bis Z um die gesamte Abwicklung. Üblich sind Quadratmeter-Kosten von beispielsweise 20 bis 60 Euro, die je nach zusätzlichen Wünschen in ein Pauschal-Angebot umgewandelt werden. Auch die Intensität der Möblierung und weitere Faktoren spielen bei der Preiskalkulation von Fachfirmen eine Rolle.
Kostenpunkte einer Wohnungsauflösung
Die Kosten für die Wohnungsauflösung nach dem Tod setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Relevant sind die reinen Arbeitskosten, aber auch die Entsorgungs- und Reinigungskosten müssen ebenso wie Transportkosten oder Zusatzkosten angerechnet werden.
- zu den Arbeitskosten eines Dienstleisters gehören die Entlohnung der Fachkräfte und ihre generelle Arbeitszeit
- sowohl die Müllentsorgung als auch das Recycling können Kosten nach sich ziehen
- die Endreinigung kostet ebenfalls ein wenig Geld und je nach Situation kann auch eine Spezialreinigung einer Firma nötig sein
- in einem Pauschalangebot für eine Wohnungsauflösung sind auch Transportkosten in Form von der Fahrzeugnutzung und auch der Lagerung enthalten
- Zusatzkosten können das Angebot ebenfalls finanziell verändern, wenn zum Beispiel spezielle Versicherungen angeboten werden oder wenn Kunden Sonderleistungen wünschen
Unterschiede bei Wohnungsauflösungen
Ganz gleich, ob für die Wohnungsauflösung in Berlin die Kosten kalkuliert werden sollen oder für einen anderen Ort – es gibt grundlegend so einige Gründe, warum diese Auflösung nötig sein könnte.
Wohnungsauflösung bei Umzug
Sollte die aktuelle Wohnung aufgelöst werden, dann bleibt üblicherweise ausreichend Zeit bis zum Umzug. Die Bewohner entscheiden dann in der Regel selbst, welche Gegenstände sie mitnehmen, verkaufen, spenden oder entsorgen. Dieser Prozess ist zudem auch nicht so emotional, als wenn ein Familienmitglied verstorben ist und man die “fremde” Wohnung entrümpeln muss. Zwar wird häufig ein Umzugsunternehmen für den Transport der Möbel beauftragt, aber selten ein Dienstleister für eine gesamte Wohnungsauflösung.
Wohnungsauflösung im Todesfall
Wenn stattdessen ein Angehöriger verstorben ist, kann eine Wohnungsauflösung emotional und zeitlich sehr belastend sein. Hinterbliebene müssen sich einem enormen Stress aussetzen, tragen ein hohes Maß an Verantwortung und stehen noch dazu unter Zeitdruck. Hier ist professionelle Hilfe oftmals sehr ratsam.
- Die Kosten für die Wohnungsauflösung nach dem Tod werden üblicherweise aus dem Nachlass des Verstorbenen gezahlt.
Wohnungsauflösung bei Pflegebedürftigkeit
Anders als bei einem klassischen Umzug ist die Pflegebedürftigkeit und damit verbunden ein Umzug in ein Pflege- oder Altersheim möglicherweise doch ein Grund für eine richtige Wohnungsauflösung. Es handelt sich in dem Fall nicht nur um eine kleine Entrümpelung.
Stattdessen wird die Wohnung im Grunde wie beim Tod komplett sortiert, entrümpelt und Gegenstände abtransportiert. Der Unterschied ist aber natürlich, dass die Person, um deren Wohnung es sich handelt, nicht verstorben ist. Aus diesem Grund kann es sein, dass kleine Möbelstücke und vor allem Kleidungsstücke und mehr persönliche Gegenstände nicht Bestandteil der Wohnungsauflösung sein werden.
Wohnungsauflösung bei Zwangsräumung
Eine Zwangsräumung erfolgt in der Regel aus finanziellen oder aus rechtlichen Gründen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Mietzahlungen ausbleiben oder wenn es andere Vertragsverletzungen gegeben hat. Durchgeführt wird die Zwangsräumung aufgrund eines Gerichtsbeschlusses vom Gerichtsvollzieher. Mietern wird ebenfalls eine kurze Frist gewährt, um die Wohnung zu räumen. Wenn Mieter die Gegenstände nicht direkt mitnehmen können, müssen diese oftmals zwischengelagert werden.
- Wenn der Vermieter die Wohnungsauflösung bei einer Zwangsräumung in Auftrag geben muss, werden die Wohnungsauflösung-Kosten dem Mieter später in Rechnung gestellt.
Wohnungsauflösung bei Auswanderung
Die Auflösung des gesamten Hausrats ist auch beim Auswandern ein relevanter Punkt. Gerade ein derartiges Projekt erfordert eine gründliche und langfristige Planung. Gegenstände müssen für den internationalen Transport verpackt werden, was sowohl teuer als auch recht aufwändig sein kann. Viele Auswanderer verkaufen oder spenden ihren Hausrat daher. Zwar können Umzugsunternehmen, die sich auf internationale Umzüge spezialisiert haben, auch hier helfen, aber eine Entrümpelungsfirma kommt eher seltener zum Einsatz.
Abrechnungsmodelle von Entrümpelungsfirmen
Um die Kosten einer Wohnungsauflösung nach dem Tod oder aufgrund einer anderen Situation besser planen zu können, sollte man sich über die verschiedenen Abrechnungsmodelle informieren. Üblich sind drei Varianten.
- Fachfirmen rechnen oftmals mit Pauschalpreisen ab. Damit werden alle Leistungen, angefangen bei der Räumung über die Entsorgung bis hin zur Endreinigung, abgedeckt. Die Kosten sind damit sehr planbar und transparent. Umgekehrt ist diese Variante dadurch aber auch ein bisschen weniger flexibel, wobei Zusatzaufgaben oder spezielle Wünsche meist noch nachträglich gebucht werden können.
2. Die Alternative ist eine Abrechnung pro Quadratmeter. Für die flächenbasierte Abrechnung herrscht damit eine klare Berechnungsgrundlage, die noch dazu leicht verständlich ist. Da sich der Preis aber nach der zu räumenden Fläche berechnet und das oftmals nicht gerade wenige Quadratmeter sind, kann die Variante schnell ins Geld gehen. Auf der anderen Seite könnte sich das Abrechnungsmodell (falls Pauschale nicht gewünscht sind) mehr als die stundenbasierte Abrechnung lohnen, wenn die Wohnung sehr voll gestellt oder die Räume schwer zugänglich sind.
3. Die dritte Variante ist die stundenbasierte Abrechnung. Diese Abrechnungsform ist extrem flexibel und sehr genau. Sie eignet sich vor allem für Entrümpelungen, bei denen der Arbeitsaufwand unvorhersehbar und damit schwer oder gar nicht kalkulierbar ist. Die Abrechnung erfolgt daher ganz flexibel nach den tatsächlich erfolgten Arbeitsstunden. Das ist aber auch gleichzeitig der größte Nachteil, denn dadurch werden die Wohnungsauflösung-Kosten für Kunden nahezu unplanbar.
- gängige Abrechnungsmodell von Entrümpelungsfirmen sind Pauschalpreise, Preise pro Quadratmeter, stundenbasierte Abrechnungen und Berechnungen nach Aufwand
- Pauschalpreise bieten sich am ehesten an, weil sie als eine Art All-inclusive-Paket fungieren – das erhöht die Transparenz für Kunden
- Faktoren, die für die Wohnungsauflösung die Kosten beeinflussen, sind unter anderem die Wohnungsgröße, Möblierung, Hausrat, Zusatzaufgaben
- auch regional kann es Unterschiede in den Kosten geben
Kostenbeispiel einer Wohnungsauflösung
Ein Standard-Szenario könnte eine pauschale Abrechnung für die Wohnungsauflösung sein. Es handelt sich in diesem Beispiel um folgende Wohnung:
- Wohnungsgröße: 3 Zimmer, circa 80 Quadratmeter
- Möblierung: durchschnittlich möbliert
- Besondere Gegenstände: einige Elektrogeräte, keine großen Besonderheiten wie Klaviere oder schwere Antiquitäten
- Dienstleistungen im Angebot: Entrümpelung, Entsorgung, Reinigung, Containerstellung
Leistung | Beschreibung | Durchschnittliche Kosten |
Containerstellung | Bereitstellung eines Containers für Sperrmüll | 300 bis 500 Euro |
Arbeitskosten | Personal für die Räumung (circa zwei bis drei Tage Arbeit) | 800 bis 1.200 Euro |
Entsorgungskosten | Entsorgung von Sperrmüll und Hausrat | 300 bis 600 Euro |
Entsorgung Elektroschrott | Spezielle Entsorgung von Elektrogeräten | 100 bis 200 Euro |
Reinigungskosten | Endreinigung der Wohnung | 200 bis 400 Euro |
Transportkosten | Transport von Möbeln und Gegenständen | 150 bis 300 Euro |
Zusatzleistungen | Kleinreparaturen und Malerarbeiten | 200 bis 400 Euro |
Die Gesamtkosten liegen in diesem Beispiel für eine Wohnungsauflösung bei etwa 2.050 bis 3.600 Euro. Würde man das in einen Quadratmeterpreis umrechnen, läge dieser bei etwa 26 bis 45 Euro.
Wohnungsauflösung selbst durchführen
Grundsätzlich kann eine Wohnungsauflösung natürlich selbst durchgeführt werden. Gerade nach einem Todesfall ist die emotionale Belastung nicht zu unterschätzen. Die Entrümpelung ist außerdem oft an eine zeitliche Frist gebunden und muss daher unter Druck stattfinden, wenn man sie selbst übernimmt. Gleichzeitig ist eine sorgfältige Planung nötig. Dazu kommen die fachgerechte Entsorgung, der Transport, der generelle Zeiteinsatz und der Stress, der mit einer privaten Wohnungsauflösung verbunden ist.
Natürlich erscheint eine private Entrümpelung auf den ersten Blick immer kostengünstiger als die Beauftragung eines professionellen Unternehmens. Die Kosten für die Wohnungsauflösung nach dem Tod können sich aber auch privat schnell summieren. Angefangen bei der Miete eines Transportfahrzeuges über die reinen Entsorgungskosten bis hin zu möglichen Reparaturen. Außerdem ist Zeit Geld und gerade Berufstätige müssen im schlimmsten Fall sogar Verdienstausfälle hinnehmen oder Urlaub nehmen.
Die Beauftragung einer Fachfirma ist dagegen schnell, stressfrei und fachmännisch. Die Kosten lassen sich transparent kalkulieren und auch das Fachwissen ist vorhanden, um alle Entsorgungsvorschriften einzuhalten.
Wohnungsauflösung vom Fachmann – wer trägt die Kosten?
Je nach Situation und rechtlichem Rahmen können die Wohnungsauflösung-Kosten unterschiedlich gehandhabt werden.
Wohnungsauflösung im Todesfall
Bei einem Todesfall kümmern sich in der Regel die Erben um den Nachlass. Dazu zählt auch die Wohnungsauflösung. Die Kosten dafür werden aus dem Nachlass bezahlt, sofern das Vermögen ausreicht. Ansonsten müssten die Erben aufkommen. Das ist in § 1922 BGB geregelt.
Wird dagegen gerichtlich ein Nachlassverwalter bestellt, weil keine Erben vorhanden sind oder weil diese das Erbe ausgeschlagen haben, dann kümmert er sich um die Abwicklung des Nachlasses. Die Kosten werden auch in diesem Fall aus dem Nachlass bezahlt. Sofern das nicht möglich ist, haftet der Nachlassverwalter nur in Höhe des Nachlasswertes.
In einigen Fällen können auch Vermieter die hinterlegte Mietkaution verwenden, um die Wohnungsauflösung-Kosten zu decken. Das gilt vor allem, wenn es keine Erben gilt oder wenn der Nachlass unzureichend ist.
Wohnungsauflösung bei Umzug
Bei einem Umzug ist der Mieter selbst für die Wohnungsauflösung-Kosten verantwortlich. Dies umfasst die Entsorgung von Möbeln, die Reinigung der Wohnung und eventuelle Reparaturen. Die Mietkaution kann auch hier vom Vermieter einbehalten werden, um die Kosten für notwendige Arbeiten zu decken, wenn die Wohnung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wird.
Handelt es sich nicht um einen privaten, sondern um einen rein berufsbedingten Umzug, dann kann es teilweise sein, dass der neue Arbeitgeber die Wohnungsauflösung-Kosten übernehmen könnte, sofern dies in Umzugspaketen oder Verträgen geregelt ist.
Wohnungsauflösung bei Pflegebedürftigkeit oder Umzug ins Pflegeheim
Wenn eine Person in ein Pflegeheim umzieht, müssen die Wohnungsauflösung-Kosten üblicherweise selbst getragen werden. Dies kann zum Beispiel durch eigene Ersparnisse oder durch Vermögenswerte erfolgen. In einigen Fällen kann die Pflegeversicherung bestimmte Kosten übernehmen, vor allem, wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Angehörige können die Kosten ebenfalls übernehmen, wenn die betroffene Person nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt.
Wohnungsauflösung bei einer Zwangsräumung
Für die Kosten einer Wohnungsauflösung ist der Mieter grundsätzlich selbst verantwortlich. Das gilt auch im Falle einer Zwangsräumung. Wenn der Mieter zahlungsunfähig ist, können die Kosten über gerichtliche Maßnahmen eingetrieben werden, was jedoch eher selten den gesamten Betrag abdeckt.
In einigen Fällen müssen Vermieter die Kosten vorfinanzieren, insbesondere, wenn der Mieter zahlungsunfähig ist. Auch hier können die Kosten dann später gerichtlich eingefordert werden. Im Rahmen einer Räumungsklage können die Kosten ebenfalls zunächst vom Vermieter übernommen und später beim Mieter eingetrieben werden.
Tipps zur kostengünstigen Wohnungsauflösung
Wer wissen möchte, wie man bei der Wohnungsauflösung Kosten sparen kann, findet hier ein paar passende Tipps.
- Zuerst sollten Versicherungsunterlagen geprüft werden, ob beispielsweise die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten übernehmen könnte.
- Bei beruflich bedingten Umzügen kommt der neue Arbeitgeber teilweise für Umzugs- und Entrümpelungskosten auf.
- Bestimmte Kosten können steuerlich abgesetzt werden, vor allem bei beruflich bedingten Umzügen.
- Einige Personengruppen, wie beispielsweise Pflegebedürftige oder Arbeitslose, könnten Unterstützungsangebote erhalten.
- Gut erhaltene Möbel, Elektrogeräte und andere Haushaltsgegenstände können verkauft oder gespendet werden, um einen kleinen Gegenwert zu erhalten.
Fazit zu den Kosten der Wohnungsauflösung
Es gibt viele Gründe für eine mögliche Wohnungsauflösung. Vor allem nach einem Todesfall wird oft ein professionelles Unternehmen beauftragt. Die Kosten werden dann üblicherweise aus dem Nachlass bezahlt. Wenn nicht genügend Vermögen vorhanden ist oder aus anderen Gründen eine Auflösung ansteht, ist es am Ende auch immer eine Geldfrage.
Auf den ersten Blick mag es sinnvoll erscheinen, die Entrümpelung selbst durchzuführen, aber sowohl fachliche, rechtliche, zeitliche und auch emotionale Aspekte werden dabei oft unterschätzt. Besser ist die Unterstützung eines professionellen Dienstleisters, der sich von A bis Z um die Wohnungsauflösung kümmert und ein transparentes, meist pauschales Angebot unterbreitet. Generell ist ein Vergleich der verschiedenen Angebote, auch regional betrachtet, immer sinnvoll.
Wichtige Fragen rund um die Kosten bei einer Wohnungsauflösung
Gibt es Förderungen für Wohnungsauflösungen?
In der Regel gibt es keine speziellen Förderungen für Wohnungsauflösungen. Bei bestimmten Voraussetzungen, wie einem beruflich bedingten Umzug oder einer Pflegebedürftigkeit, können jedoch Arbeitgeber oder Pflegeversicherungen unter Umständen unterstützen.
Was kostet eine Haushaltsauflösung pro qm?
Die Kosten für eine Haushaltsauflösung liegen durchschnittlich zwischen 20 und 60 Euro pro Quadratmeter. Relevant sind jedoch die Region, der individuelle Aufwand und auch spezifische Anforderungen. Entrümpelungsfirmen müssen für ihre Angebote unter anderem einpreisen, wie stark die Wohnung möbliert ist oder ob spezielle Reinigungen erforderlich sind.
Was bezahlt man bei Entrümpelungen?
Wer sich für einen Pauschalpreis für eine Entrümpelung entscheidet, zahlt einen einmaligen Betrag. Dieser enthält üblicherweise die gesamten Arbeitskosten, Entsorgungskosten, Reinigungskosten, Transportkosten und je nach Angebot auch Zusatzleistungen wie kleine Reparaturen oder Spezialreinigungen.
Wie viel kostet eine Entrümpelung?
Je nach Umfang kann eine Entrümpelung zwischen 500 und 4.000 Euro kosten. Das ist aber ganz individuell, da es vor allem von der Größe abhängt, also ob es beispielsweise nur ein Zimmer ist, eine durchschnittliche Wohnung oder ein größeres Haus. Für 80 Quadratmeter sind es oft um die 2.000 bis 3.500 Euro.
Wer übernimmt die Kosten der Wohnungsauflösung?
Wenn es zu einer Wohnungsauflösung nach dem Tod kommt, dann werden die Wohnungsauflösung-Kosten vom Nachlass bezahlt. Ist das finanziell nicht möglich, übernehmen die Erben die Verantwortung und eben auch die Kosten. Möglich ist auch, dass ein Nachlassverwalter bestellt wird.
Bei einem Umzug zahlt generell der Mieter, auch wenn es zu einer Zwangsräumung kommt (hier kann der Vermieter allerdings im Vorfeld die Zahlung leisten und diese später einfordern). Bei einem Umzug aufgrund einer Pflegebedürftigkeit zahlt die betroffene Person die Kosten für die Auflösung, kann aber unter Umständen auch finanzielle Unterstützung durch eine Pflegeversicherung erhalten.