Wie hoch die Kosten der Wohnungsauflösung nach dem Tod ausfallen, hängt von der Größe der Wohnung, aber auch dem Zustand und der Notwendigkeit professioneller Dienstleistungen ab. Die Kosten für die Räumung und eventuell nötige Renovierungsarbeiten fallen für Erben, den Nachlassverwalter oder für ein beauftragtes Unternehmen an.
- Kosten Wohnungsauflösung nach Tod – das Wichtigste in Kürze
- Wohnungsauflösung beauftragen
- Wohnungsauflösung nach Todesfall – wer zahlt?
- Haushaltsauflösung selbst durchführen als günstige Alternative
- Wohnungsauflösung nach Todesfall – Kosten über Versicherung
- Kosten Wohnungsauflösung – Nachlassverbindlichkeit
- Haushaltsauflösung ohne Erben
- Weitere Kosten im Todesfall
- Haus ausräumen nach Todesfall – Vorsorgemöglichkeiten
- Fazit zu den Kosten einer Wohnungsauflösung nach dem Tod
- FAQs
Kosten Wohnungsauflösung nach Tod – das Wichtigste in Kürze
Um die Kosten einer Wohnungsauflösung korrekt zu kalkulieren, ist es wichtig, sowohl die korrekte Größe der Wohnung als auch den Zustand miteinfließen zu lassen. Besteht zum Beispiel ein großer Hausrat und handelt es sich auch um sperrige oder schwer zu entsorgende Gegenstände, können die Kosten höher ausfallen. Auch Gebühren für die Entsorgung von nicht verwertbarem Hausrat sind relevant sowie auch der Einsatz des Dienstleisters selbst. Die Auflösungskosten lassen sich jedoch durch den eventuellen Verkauf von Wertgegenständen mindern.
- Die konkreten Kosten einer Haushaltsauflösung sind von der Größe und dem Zustand der Wohnung sowie den konkreten Gegenständen abhängig.
- Der Verkauf von Wertgegenständen kann die gesamten Kosten mindern.
- Die Kosten entstehen durch beauftragte Dienstleister, zusätzliche Entsorgungsgebühren, Reinigungs- und Renovierungsarbeiten.
Tipp: Sind in der Wohnung der verstorbenen Person Wertgegenstände vorhanden, sollte der Wert von Experten geschätzt werden. Anschließend kann ein Verkauf mittels Auktion, Online-Verkaufsplattform oder Antiquitätenhändler stattfinden und der Erlös gegen die Kosten der Wohnungsauflösung gegengerechnet werden!
Wohnungsauflösung beauftragen
Bei der Beauftragung eines Unternehmens, das sich um die Entrümpelung kümmern soll, ist es wichtig, Anbieter zu vergleichen. Diese können sowohl in den angebotenen Leistungen, im Preis, aber auch in Details wie der Kommunikation oder der Spezialisierung unterscheiden.
Vergleich Entrümpelungsunternehmen
Bei Unternehmen, die professionelle Entrümpelungen vornehmen, kann es durchaus einige Unterschiede geben. Diese beziehen sich auf:
- den grundlegenden Dienstleistungsumfang
- die generelle Preisgestaltung
- die gemachten Erfahrungen und damit auch Referenzen
- eine mögliche Spezialisierung
- die Nachhaltigkeit in der Entsorgung
- eine transparente Kommunikation
Einige Unternehmen bieten zum Beispiel ausschließlich die Entrümpelung an, während andere Firmen auch Arbeiten wie Reinigung, Renovierung und sogar die Wertanrechnung von Hausrat anbieten.
Beim Preis gibt es generell große Unterschiede, die sich aber nicht nur auf die Wohnungsgröße oder den Zustand beziehen. Auch die Firmen selbst machen Unterschiede und rechnen beispielsweise pauschal, nach Aufwand oder sogar pro Stunde ab.
Je nachdem, ob sich das Unternehmen womöglich auf einen Teilbereich der Wohnungsauflösung spezialisiert hat, kann sich ebenfalls auf die Kosten niederschlagen. Sinnvoll ist ein spezialisierter Dienstleister aber vor allem bei komplexen Situationen und Härtefällen.
Tipp: Beauftragte Unternehmen gehen ganz unterschiedlich mit dem entrümpelten Hausrat um. Wenn eine Firma Wert auf Recycling und eine umweltfreundliche Entsorgung legt, kann das ein deutlicher Pluspunkt sein.
Kostenvergleich Haushaltsauflösung
Der wichtigste Punkt vor der Beauftragung ist natürlich, dass die Kosten und auch die konkreten Leistungen transparent vermittelt werden. Es sollte keinerlei versteckten Kosten geben und das Angebot muss detailliert und nachvollziehbar sein.
- Größe und Zustand: Der größte Kostenfaktor ergibt sich aus der reinen Immobiliengröße. Mehr Fläche bedeutet auch mehr zu entrümpelnden Hausrat und damit auch ein höherer Arbeitsaufwand. Der Zustand wiederum kann ebenfalls zu steigenden Kosten führen, wenn zusätzliche Arbeitsschritte oder Spezialreinigungen nötig sind.
- Menge und Art: Die Fläche allein entscheidet nicht unbedingt eindeutig über die Menge des Hausrats. Auch auf kleiner Fläche können viele Gegenstände untergebracht werden, weshalb die Menge und auch die Art des Hausrats die Kosten ebenfalls maßgeblich beeinflussen. Gerade Gegenstände wie Schwerlastregale, Klaviere oder auch gefährliche Materialien oder Sondermüll, der fachgerecht entsorgt werden muss, lassen die Kosten steigen.
- Region: Je nach Region können die Kosten ebenfalls variieren. Das Preisniveau ist dann aber in der Regel für alle Dienstleister dieser Region gleichermaßen höher oder niedriger.
- Sonstiges: Nicht alle Entrümpelungsfirmen bieten auch eine Wertanrechnung und teilweise werden die Kosten für die Entsorgung selbst extra aufgeführt. Hier kommt es aber darauf an, wie das Unternehmen abrechnet, ob nach Aufwand und Volumen oder mittels Pauschale. Bei kleinen oder mittelgroßen Haushalten kann eine Pauschale noch sinnvoll sein, da sich der Aufwand leicht schätzen lässt. Bei größeren Auflösungen oder jene, bei denen der Umfang vielleicht eher unklar ist, kann eine Abrechnung nach Aufwand oder Volumen sinnvoller sein.
Wohnungsauflösung nach Todesfall – wer zahlt?
Bei diesem Punkt sind rechtliche und auch vertragliche Details relevant. In der Regel sind laut Erbrecht die Erben verantwortlich. Die Kosten aus einer Wohnungsauflösung nach dem Tod fallen in den Nachlass und werden demnach von den Hinterbliebenen getragen (aber nur, wenn die Schulden am Ende höher als das Vermögen sind). Wenn im Testament oder in anderen verbindlichen Verfügungen bestimmte Personen mit der Auflösung des Haushaltes beauftragt wurden, so haben diese auch die Verantwortung. Dennoch müssen die Kosten aber über den Nachlass gedeckt werden, also nicht von dieser bestimmten Person.
In einigen Fällen kann es sein, dass die Kosten der Wohnungsauflösung nach einem Tod vom Vermieter getragen werden muss – gerade, wenn dieser vielleicht schnell an die Räume gelangen möchte, um sie weitervermieten zu können. Rein rechtlich müsste er die Kosten nicht übernehmen, kann sich in Absprache mit den Erben aber dazu entschließen.
Reicht der Nachlass nicht aus, um die Kosten zu decken und auch die Erben können die Kosten nicht tragen (oder haben das Erbe ausgeschlagen), kann je nach Situation ein zuständiger Sozialhilfeträger einspringen.
Haushaltsauflösung selbst durchführen als günstige Alternative
Eine mögliche Alternative, die vor allem die Kosten senkt, ist es, selbst Hand anzulegen. Wer aber selbst die Haushaltsauflösung durchführt, muss einige Punkte beachten. Es sollte eine Liste der Räumlichkeiten angelegt und die Gegenstände kategorisiert werden (behalten, verkaufen, spenden oder entsorgen). Wer sich selbst um die Entrümpelung einer Wohnung kümmert, sollte zudem den Zeitaufwand nicht unterschätzen – gerade, wenn man berufstätig ist oder die Wohnung etwas weiter weg liegt, kann die Entrümpelung eine durchaus langwierige Angelegenheit werden.
Vorteile
- der offensichtlichste Vorteil ist natürlich die Kosteneinsparung für ein Entrümpelungsunternehmen
- die Auflösung selbst zu übernehmen, bedeutet mehr zeitliche Flexibilität
- wer den Haushalt selbst durchgeht, kann besser über persönliche Gegenstände und Erinnerungsstücke entscheiden
- die volle Kontrolle obliegt den Erben, sodass individueller entschieden werden kann, was behalten, verkauft, gespendet oder entsorgt werden soll
Nachteile
- eine Haushaltsauflösung selbst zu übernehmen, ist sehr zeitintensiv
- die Arbeit selbst ist aufgrund von Möbeln oder schweren Gegenständen auch körperlich anstrengend und birgt sogar die Gefahr, sich zu verletzen
- auch emotional ist es nicht einfach, als Erbe die persönlichen Gegenstände des Angehörigen zu entrümpeln
- sowohl der Transport, die Entrümpelung selbst als auch eventuelle Verkäufe bedürfen einer umfassenden Organisation
- ohne Erfahrung kann es mitunter schwierig sein, den Wert von Gegenständen richtig einzuschätzen oder die beste Vorgehensweise beim Ablauf zu wählen
Wohnungsauflösung nach Todesfall – Kosten über Versicherung
Eine spezielle Versicherung für die Wohnungsauflösung gibt es nicht. Bei einigen Versicherungen können aber unter Umständen Leistungen erbracht werden, sofern dies in den Vertragsbedingungen notiert ist. Hierbei sollten unbedingt die Fristen beachtet werden, um Leistungen in Anspruch zu nehmen. Außerdem ist es wichtig, Rechnungen und Belege aufzubewahren, die die entstandenen Kosten dokumentieren.
Versicherungen, die je nach Vertragsdetails eventuelle Leistungen übernehmen können:
- Hausratversicherung: Wenn im Rahmen einer Wohnungsauflösung Schäden oder Verluste entstehen, können diese in einigen Fällen über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Die direkten Kosten der Entrümpelung werden aber in der Regel nicht übernommen.
- Haftpflichtversicherung: Entsteht wiederum ein Schaden an Dritten oder an ihrem Eigentum, dann könnte eine private Haftpflichtversicherung des Verstorbenen oder der durchführenden Person zum Tragen kommen.
- Sterbegeldversicherung: Diese Versicherung dient dazu, die Bestattungskosten zu decken. Je nach Vertragsgestaltung und Höhe der Versicherungssumme kann es aber sein, dass sie auch zur Deckung weiterer Kosten, die mit dem Todesfall in Verbindung stehen (wie eben eine Wohnungsauflösung) verwendet werden.
- Lebensversicherung: Hat der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen, kann die Auszahlung dazu genutzt werden, diverse Kosten zu decken. Dazu gehört auch die Wohnungsauflösung. Wie mit der Summe verfahren wird, liegt allerdings in den Händen der begünstigten Person.
Kosten Wohnungsauflösung – Nachlassverbindlichkeit
Kosten, die bei einer Wohnungsauflösung nach dem Tod anfallen, fallen in die Nachlassverbindlichkeiten. Das sind sowohl Schulden als auch Verpflichtungen, die zum Zeitpunkt des Todes einer Person aus deren Nachlass beglichen werden müssen.
- zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören die Entrümpelungskosten, aber auch die Bestattungskosten, offene Rechnungen, Kredite oder steuerliche Verpflichtungen
- die Erben haften grundsätzlich für die Nachlassverbindlichkeiten, sofern sie das Erbe nicht ausschlagen
- es ist möglich, dass Erben die Haftung nur auf den Nachlass beschränken, indem sie das Erbe nur unter Vorbehalt annehmen, eine Nachlassverwaltung einleiten oder ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnen (dadurch verhindern sie, dass sie für die Verbindlichkeiten mit dem privaten Vermögen aufkommen müssen)
Wissenswert: Wenn es Vermögenswerte gibt, dann werden zuerst die Bestattungskosten beglichen, da diese gegenüber den anderen Nachlassverbindungen Vorrang haben.
Haushaltsauflösung ohne Erben
Wenn nach dem Tod keine Erben vorhanden sind oder wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, können natürlich trotzdem Kosten für die Wohnungsauflösung anfallen. Wer diese übernimmt, variiert je nach rechtlichem Rahmen. In der Regel wird zunächst das zuständige Nachlassgericht informiert. Je nach Land und Staatssystem fällt ein Nachlass ohne Erben an den Staat. Wenn die Vermögenswerte die Kosten nicht decken können, übernimmt dann in der Regel das jeweilige Bundesland in Deutschland die Kosten für die Entrümpelung.
Sollten ohne Erben Vermögenswerte vorhanden sein und alle Kosten sind gedeckt, dann fallen diese Werte dem Staatshaushalt zu oder werden für gemeinnützige Zwecke verwendet.
Weitere Kosten im Todesfall
Abgesehen davon, dass ein Todesfall bereits tragisch genug ist, so fallen nach dem Tod noch weitere Kosten an – nicht nur jene für die Wohnungsauflösung. Der wohl größte Faktor sind die Bestattungskosten, also der Sarg oder eine Urne, die Bestattungszeremonie, der Friedhofsplatz, die Grabpflege und der Bestatter. Weitere Kostenpunkte:
- Friedhofsgebühr
- Trauerfeier
- Drucksachen
- Notarkosten
- Rechts- und Steuerberatung
- Gebühren für Vertragsauflösungen
- Prüfungen von Versicherungen
- Überführung und Aufbewahrung
- Renovierung
Haus ausräumen nach Todesfall – Vorsorgemöglichkeiten
Damit die Haushaltsauflösung für die Hinterbliebenen sowohl einfacher als auch kostengünstiger ist, können Wohnungs- und Hausbesitzer sowie Mieter bereit zu Lebzeiten in gewisser Weise vorsorgen. Damit kann der Aufwand organisatorisch und auch emotional reduziert werden.
- Testament oder Erbvertrag: Damit es unter den Erben nicht zu Streitigkeiten kommt, kann schon im Vorfeld ein Erbvertrag oder ein Testament aufgesetzt werden. Sinnvoll ist es, dies mit einem Notar zu besprechen, damit auch alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Vollmachten: Damit im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls die eigenen Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung und der Verwaltung des eignen Vermögens respektiert werden, können eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sinnvoll sein.
- Dokumentenordner: Damit Erben schnell und übersichtlich Zugang zu allen wichtigen Unterlagen erhalten, ist ein Dokumentenordner ratsam. Dieser enthält das Testament, Versicherungsunterlagen, Kontoinformationen, Passwörter und alles Weitere, um den Nachlass abzuwickeln.
- Ordnung: Ordnung im Haushalt und regelmäßiges Entrümpeln können helfen, es den Erben einfacher zu machen und auch die Kosten für die professionelle Wohnungsauflösung zu reduzieren. Es sollte im Vorfeld außerdem kommuniziert werden, welche Gegenstände für die Familie von besonderem Wert sind und welche Wünsche hierzu bestehen.
- Bestattungsvorsorge: Um die Art der Bestattung festzulegen und vor allem auch finanziell vorzusorgen, können ein Bestattungsvorsorgekonto eingerichtet und ein Bestattungsvorsorgevertrag aufgesetzt werden.
- Eigentum: Eventuell ist es sinnvoll, das Eigentum noch zu Lebzeiten an Erben zu übertragen. In jedem Fall sollten Immobilienbesitzer aber frühzeitig regeln, was nach dem eigenen Tod mit dem Besitz geschieht.
Tipp: In der heutigen Zeit kann man im Vorfeld teilweise sogar seinen digitalen Nachlass regeln. Hierfür können Account-Besitzer bei einigen sozialen Medien einen Nachlasskontakt einstellen, der das digitale Vermächtnis verwalten darf.
Fazit zu den Kosten einer Wohnungsauflösung nach dem Tod
Wie teuer es ist, nach dem Tod eine Wohnung entrümpeln zu lassen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Relevant sind die Wohnungsgröße, der Zustand, aber auch die Art der Möbel. Möglich ist es auch, die Entrümpelung selbst zu übernehmen, wobei das sowohl zeitlich aufwendig als auch emotional belastend ist. Die Kosten für die professionelle Entrümpelung nach dem Tod wird vom Nachlass bezahlt. Sofern die Kosten die Vermögenswerte übersteigen, übernehmen die Erben die Rechnung. Sollten keine Erben vorhanden sein, wurde das Erbe ausgeschlagen oder, wenn auch die Erben die Kosten nicht übernehmen können, können der Staat oder andere Träger finanzielle Hilfe leisten.
- die Kosten der Wohnungsauflösung nach dem Tod variieren je nach Wohnfläche, Zustand und Menge
Kosten fallen für Unternehmen an, welche die Entrümpelung, Entsorgung und eventuelle Reinigungs- und Renovierungsarbeiten übernimmt - die Kosten werden aus dem Nachlass bezahlt, sofern genügend Vermögen vorhanden ist, andernfalls übernehmen in der Regel die Erben die Kosten für die Wohnungsauflösung nach dem Tod
FAQs
Wer zahlt die Haushaltsauflösung nach dem Tod?
Die Kosten für die Haushaltsauflösung werden vom Nachlass getragen, sofern ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind. Verantwortlich sind üblicherweise die Erben. Diese übernehmen die Kosten auch, wenn das Vermögen nicht ausreicht. Sofern das nicht möglich ist oder wenn keine Erben vorhanden sind, können je nach Situation Sozialhilfeträger einspringen.
Was kostet die Wohnungsauflösung nach Versterben?
Die genauen Kosten variieren stark je nach Größe der Wohnung, dem Umfang des Hausrats und den Entsorgungskosten. Der Gesamtbetrag kann bei einigen hundert Euro bis hin zu mehreren tausend Euro liegen.
Was kostet eine Haushaltsauflösung pro qm?
Die genauen Preise hängen unter anderem auch von der Region ab und davon, ob überhaupt nach Quadratmeter bezahlt wird. Üblich sind beispielsweise Preise von 20 bis 50 Euro pro Quadratmeter, aber die Art und die Beschaffenheit des Hausrats können genau wie regionale Unterschiede zu ganz anderen Zahlen beitragen.
Wie lange hat man Zeit, die Wohnung zu räumen nach dem Todesfall?
Die Frist für die Räumung der Wohnung nach einem Todesfall hängt vom Mietvertrag und den Absprachen mit dem Vermieter ab. Üblicherweise gewähren Vermieter eine Frist von einem bis drei Monaten.
Sind Erben verpflichtet, die Wohnung zu räumen?
Als Teil der Nachlassverpflichtungen sind Erben dazu verpflichtet, die Wohnung des Verstorbenen zu räumen. Dabei müssen sie auch für die Entsorgung des Hausrats und eventuelle Renovierungsarbeiten aufkommen, sofern die Kosten hierfür nicht vom Nachlass gedeckt werden können und sie das Erbe nicht ausgeschlagen haben.