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Auf einen Blick

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    Um es kurz zusammenzufassen, bezieht sich die Testierfähigkeit auf die rechtliche Fähigkeit eines Erblassers, ein gültiges Testament zu erstellen. Normalerweise geht es darum, auf der Basis dieses Konzepts ein Testament als ungültig zu erklären. Die Testierunfähigkeit wird nur dann berücksichtigt, wenn eine Person ein Testament widerrufen möchte. In den meisten Fällen handelt es sich um einen potenziellen Erben, der ohne Testament einen Anspruch auf einen Erbteil hätte, durch den letzten Willen jedoch leer ausgehen würde.

  • Personen gelten als testierfähig, wenn sie geistig gesund und mindestens 16 Jahre alt sind.
  • Ist eine Person zum Zeitpunkt der Testamentserstellung von einer geistigen Störung oder Bewusstseinsstörung betroffen, gilt sie als testierunfähig.
  • Testierunfähigkeit führt zur Ungültigkeit des Testaments und ermöglicht eine rechtliche Anfechtung.
  • Gerichtliche Verfahren zur Feststellung der Testierfähigkeit zu Lebzeiten sind nicht zulässig.
  • Ein medizinisches Gutachten ist erforderlich, um zu zeigen, dass der Erblasser zur Zeit der Testamentserstellung bereits testierunfähig war.
  • Die Beweislast liegt bei der Person, die die Testierfähigkeit des Erblassers in Frage stellt.
  • Ein Rechtsanwalt kann dazu beitragen, die Testierfähigkeit eines Erblassers zu bestätigen oder zu widerlegen.

WICHTIG: Ein gerichtliches Verfahren, um die Testierfähigkeit zu bescheinigen, ist zu Lebzeiten des Erblassers NICHT zulässig!