Eine besondere Form ist das Berliner Testament, welches meist von Ehepaaren genutzt wird.
Folgende Merkmale sind für das Berliner Testament typisch:
- Gegenseitige Erbeinsetzung: Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein.
- Schlusserben: Die gemeinsamen Kinder sind die Schlusserben, die nach dem Tod des überlebenden Ehepartners eingesetzt werden.
Im Erbfall regelt das Berliner Testament ganz klar, dass der überlebende Ehepartner finanziell versorgt ist. Deshalb wird das Berliner Testament bei Hausbesitz gerne verwendet.
Was das Berliner Testament besonders macht
Neben den Vorteilen birgt das Berliner Testament auch Herausforderungen, wenn es um den Nachlass der Kinder geht.
- Sicherheit für den Ehepartner: Da der überlebende Ehepartner Alleinerbe ist, hat er eine finanzielle Absicherung.
- Bindungswirkung: Der Nachlass ist geschützt, denn nach dem Tod des Ehepartners lassen sich Änderungen nur noch schwer durchführen. Dadurch ist das Berliner Testament aber auch weniger flexibel.
- Pflichtteilsansprüche: Die Kinder können dennoch ihren Pflichtteil einfordern, was für den überlebenden Ehepartner eine finanzielle Herausforderung sein kann.
Beim Testament schreiben sollte man sich gut überlegen, ob man das Berliner Testament wählen möchte. Gerade wenn erwachsene Kinder vorhanden ist, könnte das problematisch sein, denn: Ehepartner stirbt, wer erbt das Haus? Beim Berliner Testament nur der überlebende Ehepartner und das ganze Geld dazu.
Beispieltexte für Berliner Testament
Natürlich gibt es auch das Berliner Testament als Vorlage im Internet. Wir zeigen nun auch ein Beispiel vom Berliner Testament zum Abschreiben:
Berliner Testament
Wir, (Name des Ehepartners 1) geboren am (Geburtsdatum), und (Name des Ehepartners 2), geboren am (Geburtsdatum), wohnhaft in (Adresse), bestimmen hiermit unseren letzten Willen.
- Gegenseitige Erbeinsetzung
Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des Überlebenden soll unser gesamter Nachlass an unsere gemeinsamen Kinder fallen.
- Schlusserben
Unsere Kinder (Name des Kindes 1), geboren am (Geburtsdatum), und (Name des Kindes 2), geboren am (Geburtsdatum), werden als Schlusserben nach dem Tod des Überlebenden eingesetzt.
(Ort, Datum)
(Unterschrift beider Ehepartner)
Dieser Text ist das Grundgerüst und kann nach Bedarf erweitert werden.