Sofern der Verfasser des Testaments noch Herr seiner Gedanken ist, würde es im Grunde schon ausreichen, wenn er seinen letzten Wunsch auf einem Stück Papier niederschreibt, mit Datum versieht und unterschreibt. Doch hier geht es jetzt darum, wie man das Testament richtig schreibt, damit es auch vor dem Nachlassgericht Bestand hat.
- Prüfen rechtlicher Vorgaben: Das Testament sollte so geschrieben sein, dass es auch den rechtlichen Anforderungen entspricht. Somit muss es vom Erblasser handschriftlich und eigenhändig sowie lesbar geschrieben sein. Der volle Name, Ort und Datum als auch Unterschrift müssen auf dem Testament stehen. Die Formulierungen müssen klar und deutlich sein und es dürfen nur Erben genannt werden, die zum Zeitpunkt des Erbantritt schon leben (also keine ungeborenen Enkelkinder). Tiere dürfen nicht bedacht werden aber wohltätige Organisationen und juristische Personen.
- Wünsche nennen: Man sollte schon vor dem Schreiben des Testament genau überlegen, wie das Vermögen an wen verteilt werden soll.
- Zeugen: Es muss niemand bezeugen können, dass der Erblasser das Testament geschrieben hat, er muss es aber selbst geschrieben und unterschrieben haben.
- Aufbewahrung: Im Idealfall hinterlegt man das fertige Testament bei einem Notar oder dem Nachlassgericht. Man kann es aber auch selbst an einem sicheren Ort verwahren.
Die gesetzliche Erbfolge verstehen und eigene Wünsche definieren
Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese ist im BGB geregelt und bestimmt die Reihenfolge, wer in welchem Umfang erbt.
Hier gibt es:
- Erben erster Ordnung: Kinder und Enkelkinder
- Erben zweiter Ordnung: Eltern und Geschwister des Erblassers
- Erben dritter Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen (Tanten, Onkel, Nichten und Neffen)
Es ist wichtig, diese Reihenfolge zu verstehen, um die Wünsche im Testament möglichst klar zu schreiben, da es im Testament Abweichungen der gesetzlichen Erbfolge geben könnte. Geht es um wertvollen Besitz, sollte man sich Gedanken darüber machen, wer an welchen Dingen großes Interesse haben könnte. Als Beispiel: Es wäre unschön, einem Kind, das schon drei Häuser besitzt, eine Immobilie zu vererben, wogegen sich das andere Kind immer noch kein eigenes Haus leisten konnte. Deshalb sollte man sich beim Testament verfassen mit Grundbesitz ein wenig in die Leute versetzen, die bedacht werden.
Handschriftliches vs. notarielles Testament
Das handschriftliche Testament sollte, wie der Name schon sagt, mit der eigenen Hand geschrieben und unterschrieben sein. Es kostet praktisch nichts, kann aber wegen formaler Fehler leichter anfechtbar sein. Was kostet ein Testament beim Notar? Ein Notar kann das Testament erstellen und beglaubigen, was mehr Rechtssicherheit bietet. Hierfür verlangt er eine Gebühr, die sich nach der Höhe des Nachlasswertes richtet.
Der Notar kann beide Testament-Arten sicher verwahren oder dem Erblasser zur eigenen Aufbewahrung aushändigen. Muss ein privates Testament zum Nachlassgericht? Es ist eine gewisse Sicherheit, wenn man das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt. Wer es selbst aufbewahrt, läuft Gefahr, dass es im Sterbefall nicht gefunden wird oder ein nicht bedachter Erbe es einfach verschwinden lässt.
Testamentvorlagen nutzen: Darauf sollten Sie achten
Im Internet gibt es zahlreiche Vorlagen für ein Testament. Diese kann man durchaus nutzen, doch sollte man daran denken, dass diese nicht immer rechtssicher sind. Deshalb sollte man selbst auf ein paar wichtige Dinge achten:
- Rechtliche Korrektheit: Die Vorlage muss den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
- Anpassungsmöglichkeit: Die Vorlage muss sich individuell anpassen lassen.
- Klarheit: Klare Formulierungen sind ein Muss, damit es bei der Testamentseröffnung keine Unklarheiten gibt.
- Aktualität: Das Testament muss nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen geschrieben sein.