Arten von Sterbegeld
Sterbegeld kann aus unterschiedlichen Quellen stammen, und diese bestimmt, wer Anspruch auf Sterbegeld hat und wie es beantragt werden kann.
Die verschiedenen Arten von Sterbegeldern sind:
- Gesetzliches Sterbegeld – heute beschränkt auf sehr wenige Personengruppen
- Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse – komplett abgeschafft seit 2004
- Sterbegeld aus Sterbegeldversicherungen – eine gute Alternative, um einen Betrag, der die gesamten Bestattungskosten trägt, im Todesfall zu erhalten
- Sterbegeld der Rentenversicherung – Eigentlich gibt es kein Sterbegeld der Rentenversicherung, aber die Witwe (oder der Witwer) einer verstorbenen Person, die Rente bezog, hat Anspruch darauf, drei Monate lang die vollen Rentenbezüge zu erhalten.
- Sterbegeld vom Arbeitgeber – manche Arbeitgeber zahlen Sterbegeld, soweit im Vertrag vorgesehen
- Sterbegeld der Lebensversicherung – im Todesfall wird die Lebensversicherung ausgezahlt
Anspruch auf gesetzliches Sterbegeld
Heute gibt es kein allgemeines gesetzliches Sterbegeld mehr, und nur noch bestimmte Berufsgruppen, wie Beamte und Soldaten, sowie Kriegsopfer aus den Weltkriegen haben weiterhin Anspruch auf Sterbegeld.
Anspruch auf Sterbegeld der Krankenkasse
Einige private Krankenkassen bieten durch Zusatzversicherungen weiterhin Sterbegeld an. Jedoch muss der Versicherte eine Sterbegeldversicherung im Rahmen seiner weiteren Versicherungen abgeschlossen haben. Normalerweise ist in diesen Fällen bereits ein Begünstigter festgelegt. Die Höhe des Sterbegeldes hängt von der jeweiligen Versicherungspolice ab.
Anspruch auf Sterbegeld aus Sterbegeldversicherung
Sterbegeldversicherungen sind spezielle Versicherungen, die abgeschlossen werden können, um im Todesfall eine festgelegte Summe zur Deckung der Bestattungskosten auszuzahlen. Diese Versicherung kann von jeder Person abgeschlossen werden und wird aus verschiedenen Gründen gewählt:
- um die Hinterbliebenen finanziell zu entlasten.
- wenn man keine direkten Nachkommen hat
- wenn man keinen Bezug zu der nächsten Familie hat
- um die Bestattungsart und die Wahl des Bestatters vor dem Tod festzulegen und die Bezahlung zu garantieren.
Die Auszahlung erfolgt im Todesfall relativ schnell an die im Vertrag benannten Begünstigten oder an diejenigen, die die Bestattungskosten tragen. Es ist auch möglich, direkt den Bestatter zu bezahlen.