Sonderurlaubsregelungen im Tarifvertrag
(TVöD)
Wenn Sie über einen Tarifvertrag verfügen, gelten sehr genau ausformulierte Regelungen für den Sonderurlaub im Todesfall der Eltern. Dort ist nicht nur geklärt, welcher Verwandtschaftsgrad vorliegen muss, damit Sie Anspruch auf die Befreiung von der Arbeitspflicht haben, sondern auch, wie lange Sie sich Urlaub nehmen können.
Übersicht über den TVöD
In § 29 des TVöD wird Sonderurlaub im Todesfall folgendermaßen geregelt: Es dürfen zwei Tage Urlaub genommen werden, wenn diese Angehörigen verstorben sind:
Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegereltern ist dementsprechend nicht vorgesehen. Laut TVöD ist der Urlaubsanspruch aber in anderen Situationen wie der Geburt des Kindes, eines Umzugs aus dienstlichen Gründen oder einer schweren Erkrankung eines nahen Angehörigen gegeben.
Bezahlte Freistellung im Todesfall
Während dieser zwei Tage erhalten Sie laut TVöD eine Entgeltfortzahlung, sodass Sie sich keine Gedanken um einen Lohnausfall machen müssen. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, um zu trauern oder um sich um die Beerdigung und den Nachlass zu kümmern, können Sie Urlaub nehmen. Gegebenenfalls ist auch eine Krankschreibung möglich. Wenden Sie sich dafür einfach an Ihren Hausarzt.