Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Wenn der Erblasser zu Lebzeiten großzügige Schenkungen an andere Personen getätigt hat, können Pflichtteilsberechtigte gegebenenfalls Anspruch auf eine Pflichtteilsergänzung haben. Dabei werden die Schenkungen dem Nachlasswert fiktiv hinzugerechnet.
Schenkungen des Erblassers und Ergänzungsanspruch
Manche Erblasser versuchen ihre Angehörigen schon vor ihrem Tod zu enterben, indem sie ihr Vermögen verschenken. Das möchte der Gesetzgeber mit dem Pflichtteilsergänzungsanspruch verhindern, denn damit wird der Nachlass so betrachtet, als wäre die Schenkung niemals durchgeführt worden.
Berücksichtigung von Schenkungen der letzten zehn Jahre
Allerdings werden dabei nur die letzten zehn Jahre betrachtet. Schenkungen, die davor durchgeführt worden sind, haben keinen Einfluss auf den Ergänzungsanspruch. Außerdem gibt es eine sogenannte Abschmelzungsfrist. Mit jedem Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist, wird sie ein Zehntel weniger wert.
Durchsetzung der Pflichtteilsergänzung
Machen Sie Ihren Anspruch auf eine Pflichtteilsergänzung gegenüber dem Erben deutlich. Am besten tun Sie das genauso wie beim Pflichtteilsanspruch auf dem schriftlichen Weg. Wenn der Nachlass nicht ausreicht, um den Ergänzungsanspruch zu decken, können Sie sich aber auch direkt an den Beschenkten wenden.