Das notarielle Nachlassverzeichnis ist in der Nachlassabwicklung unverzichtbar. Es bietet eine rechtssichere und umfassende Auflistung des Vermögenswertes und der Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Der Einsatz eines Notars sorgt dafür, dass der Nachlass genau und rechtsverbindlich dargestellt wird. Natürlich ist das aber mit Kosten verbunden. In diesem Artikel befassen wir uns mit den relevanten Aspekten rund um das notarielle Nachlassverzeichnis.
Was ist ein notarielles Nachlassverzeichnis?
Beim notariellen Nachlassverzeichnis handelt es sich um eine genaue Aufstellung aller Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Ein Notar erstellt und beglaubigt ein notarielles Nachlassverzeichnis. Es stellt den genauen Umfang des Erbes fest und bietet eine rechtssichere Grundlage, damit keine Erbauseinandersetzungen entstehen können. So kann am Ende kein Erbberechtigter behaupten, es würde eine falsche Angabe zum Wert des Nachlasses geben.
Im Gegensatz zur Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht, wird das Nachlassverzeichnis erst nach dem Ableben erstellt. Doch so wie eine Vorsorgevollmacht Notarkosten verursacht und ebenso eine Generalvollmacht Notarkosten, fallen auch Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis an. Nur im letzteren Fall tragen die Erben die Kosten.
Arten von Nachlassverzeichnissen und Unterscheidungsmerkmale
Das Nachlassverzeichnis bietet einen Überblick über alle Nachlassgegenstände und das Vermögen des Verstorbenen. Somit wird im Nachlassverzeichnis der Hausrat, sämtliche Immobilien und eben alles aufgelistet, was der Verstorbene besessen hat. Anhand dessen lässt sich der Nachlasswert ermitteln. Da sich das Nachlassverzeichnis im Laufe des Lebens noch ändern könnte, wird es in der Regel erst erstellt, wenn der Erblasser verstorben ist. Es kann von Angehörigen, aber auch einem Notar erstellt werden.
Deshalb gibt es das:
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- private Nachlassverzeichnis
- notarielle Nachlassverzeichnis
Privates Nachlassverzeichnis vs. notarielles Nachlassverzeichnis
Das private Nachlassverzeichnis wird von den Erben erstellt, ist rechtlich aber weniger verbindlich und es können sich leichter Fehler oder Unvollständigkeiten einschleichen. In der Regel werden die Erben nach dem Erbschein beantragen mit der Erstellung vom Nachlassgericht beauftragt. Handelt es sich um einen minderjährigen Erben, müssen die Eltern das Nachlassverzeichnis erstellen und das Erbe bis zur Volljährigkeit verwalten. In dem Fall wird das Nachlassverzeichnis beim Familiengericht eingereicht.
Ein notarielles Nachlassverzeichnis dagegen wird von einem Notar erstellt. Diese achtet auf Richtigkeit und haftet auch dafür. Somit ist es bei Erbauseinandersetzungen glaubwürdiger, weil es mehr Rechtssicherheit bietet. Dafür verursacht ein notarielles Nachlassverzeichnis auch Kosten für die Erstellung.
Haftung für Angaben im Nachlassverzeichnis
Handelt es sich um ein privates Nachlassverzeichnis, haften die Erben für falsche oder unvollständige Angaben. Das kann zu rechtlichen Streitigkeiten, aber auch finanziellen Risiken führen. Ein notarielles Nachlassverzeichnis minimiert diese Risiken, denn der Notar haftet für seine Fehler. Somit ist ein notarielles Nachlassverzeichnis deutlich sicherer.
Zweck und Notwendigkeit eines Nachlassverzeichnisses
Das Nachlassverzeichnis dient mehreren Zwecken:
- Ermittlung des Nachlasswertes: Es liefert eine genaue Übersicht über die Vermögenslage des Verstorbenen.
- Grundlage für die Erbteilung: Das Erbe kann transparent und fair verteilt werden.
- Absicherung gegenüber Gläubigern: Gläubiger können ersehen, welchen Wert der Nachlass beträgt.
- Nachweis gegenüber Behörden: Es ist ein offizieller Nachweis für die Steuerbehörde und das Gericht.
Auslöser für die Erstellung des Verzeichnisses
Das Nachlassverzeichnis ist keine Pflicht, macht aber bei einem umfangreichen Vermögen Sinn. Meist gibt es aber ganz bestimmte Auslöser, weshalb ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt wird.
- Testamentarische Verfügung: Der Erblasser kann dies im Testament festlegen.
- Anordnung des Nachlassgerichts: Wenn Streitigkeiten zwischen den Erben vermutet werden.
- Antrag eines Erben: Wenn ein Erbe auf ein notarielles Nachlassverzeichnis bestehen um einen Überblick über die Vermögensverhältnisse zu bekommen.
Verwendungszwecke in der Erbschaftsabwicklung
Die Anwendung des notariellen Nachlassverzeichnisses ist sehr vielfältig, wenn es um die Abwicklung der Erbschaft geht:
- Erteilung eines Erbscheins: Es ist die Grundlage für die Ausstellung des Erbscheins.
- Erbauseinandersetzungen: Es ist eine Hilfe, den Nachlass unter den Erben gerecht zu teilen.
- Nachlasspflegschaft: Es hilft dem Nachlasspfleger bei der Nachlassverwaltung.
- Steuerliche Zwecke: Mit ihm kann die Erbschaftssteuer berechnet werden.
Notarielles Nachlassverzeichnis Kosten: Gebühren und Aufwand
Ein notarielles Nachlassverzeichnis verursacht Kosten, denn der Notar muss hier viel Arbeit leisten. Die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen.
Diese sind:
- Notargebühr: Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich nach dem Nachlasswert.
- Auslagen: Recherche, Kopien und sonstige Aufwendungen
- Mehrwertsteuer: Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf die Notargebühren und Auslagen aufgeschlagen.
Nachlasswertabhängige Kostenkalkulation
In der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes sind die Gebühren für ein notarielles Nachlassverzeichnis zu finden. Diese orientieren sich am Nachlasswert. Je höher dieser ist, desto höher sind die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis.
Ein Beispiel:
- Nachlasswert bis 50.000 Euro: Kosten etwa 200 bis 300 Euro
- Nachlasswert bis 100.000 Euro: Kosten etwa 400 bis 600 Euro
- Nachlasswert bis 500.000 Euro: Kosten etwa 1000 bis 1500 Euro…
Gebührenübersicht und Notarkostenrechner
Mit einem Notarkostenrechner können Erben die genaue Berechnung der Notarkosten vornehmen. Der Rechner berücksichtigt den Nachlasswert sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Gebührensätze. Zudem kann ein Erbschein Kosten Rechner hilfreich sein, um die Gesamtkosten der Nachlassabwicklung zu berechnen.
Kostentragung: Wer zahlt für das notarielle Nachlassverzeichnis?
Im Normalfall tragen die Erben die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis. Sofern Gläubiger oder das Gericht die Erstellung verlangen, können auch diese die Kosten übernehmen. Die Aufteilung der Kosten erfolgt meist nach Absprache unter den Erben oder durch gerichtliche Anordnung.
Fehler und Unvollständigkeiten im Nachlassverzeichnis
Sofern ein Notar das Nachlassverzeichnis erstellt, wird es in der Regel auch als fehlerfrei angesehen, denn der Notar haftet für die Richtigkeit. Meist beinhaltet ein notarielles Nachlassverzeichnis sogar die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre. Das macht Sinn, wenn der Verstorbene hohe Schenkungen vorgenommen hat. Anders sieht es aus, wenn die Erben das Nachlassverzeichnis selbst erstellen. Hier lohnt es sich, sich ein Nachlassverzeichnis Muster im Internet zu suchen, denn die Genauigkeit ist von großer Wichtigkeit.
Korrekturmöglichkeiten und rechtliche Folgen
Sollten sich im notariellen Nachlassverzeichnis tatsächlich Fehler befinden, kann man diese Korrekturmöglichkeiten nutzen:
- Rechtliche Anfechtung: Bei groben Fehlern oder Falschangaben können Erben das Verzeichnis gerichtlich anfechten.
- Nachträgliche Ergänzung: Fehlen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, können diese nachgetragen werden.
- Berichtigung durch Notar: Der Notar darf das Verzeichnis korrigieren und neu beglaubigen.
Handelt es sich um ein privates Nachlassverzeichnis und besteht hier der Verdacht von Fehlern oder einer Unvollständigkeit, so darf ein notarielles Nachlassverzeichnis angefordert werden. Alternativ können die Erben auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Wenn sie diese abgeben und tatsächlich Fehler oder Unvollständigkeiten im Nachlassverzeichnis zu finden sind, können die Ersteller strafrechtlich verfolgt werden, falls diese Falschangaben absichtlich gemacht wurden.
Umgang mit falschen Angaben zum Wert des Nachlasses
Die rechtlichen Folgen können bei falschen Angaben im Nachlassverzeichnis schwerwiegend sein. Die Erben, die das Nachlassverzeichnis absichtlich falsch oder fehlerhaft erstellt haben, haften für diese Schäden. Es kann sie somit sehr teuer zu stehen kommen.
Ablauf der Erstellung: Schritt für Schritt zum Nachlassverzeichnis
Das Nachlassverzeichnis wird nicht schnell erstellt. Es bedarf Planung und mehrere Schritte.
- Notar beauftragen: Ein Notar wird von den Erben oder vom Nachlassgericht mit der Erstellung beauftragt.
- Datenerhebung: Der Notar sammelt alle wichtigen Informationen über den Nachlass.
- Angabenprüfung: Der Notar prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten.
- Erstellung: Der Notar erstellt das Nachlassverzeichnis.
- Beurkundung: Am Ende beglaubigt der Notar das Verzeichnis und übergibt es an die Erben.
Schritte von der Datenerhebung bis zur notariellen Beurkundung
Für den Notar bedeutet das Erstellen des Nachlassverzeichnisses viel Arbeit. Er muss praktisch die ganze finanzielle Situation des Verstorbenen beleuchten. Für ihn stehen somit auch viele Anfragen bei Ämtern, Banken und Kreditinstituten an.
Er muss herausfinden, ob es Immobilienbesitz gibt und in welcher Menge. Gibt es Wertpapiere, Versicherungen oder andere Vermögenswerte? Selbst der Hausstand wird genau unter die Lupe genommen und nach Werten wie teuren Schmuck, wertvollen Gemälden, Möbeln, Porzellan und so weiter abgesucht.
Danach geht es für ihn an die Prüfung der gesammelten Daten und die Dokumentation derer. Alle Informationen werden anschließend in einem formalen Dokument gelistet. Erst wenn er ganz sicher ist, dass alles seine Richtigkeit hat und er nichts übersehen oder vergessen hat, wird er es beglaubigen.
Beteiligte Personen und deren Aufgaben
Der Notar muss eng mit den Erben zusammenarbeiten, damit er seine Datensammlung korrekt durchführen kann. Das Nachlassgericht kann hier ebenfalls eine Rolle spielen, denn es kann das Verzeichnis anordnen und überwacht den ganzen Prozess. Auch die Gläubiger haben ein Recht in den Prozess einbezogen zu werden, denn sie dürfen Einsicht in das Verzeichnis verlangen.
Fazit zu notarielles Nachlassverzeichnis: Kosten, Ablauf und Tipps
Das notarielle Nachlassverzeichnis ist eine rechtssichere und genaue Auflistung des Nachlasses. Bei Erbstreitigkeiten ist es von großer Bedeutung. Die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis sind gestaffelt und hängen vom Gesamtwert des Nachlasses ab. Somit können sich die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis schnell auf einen 4-stelligen Betrag häufen.
Bei der Datenerhebung ist es für den Notar wichtig, eng mit den Erben zusammenzuarbeiten, damit er seine Arbeit sorgfältig erledigen kann. Am Ende lohnen sich die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis, denn es bietet eine große Rechtssicherheit.
FAQs zu Notarielles Nachlassverzeichnis Kosten
Was ist ein notarielles Nachlassverzeichnis?
Es ist eine detaillierte und rechtlich verbindliche Aufstellung über alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen und wird von einem Notar erstellt.
Wie hoch sind die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis?
Die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis richten sich nach dem Nachlasswert und können somit mehrere hundert bis tausend Euro betragen.
Wie wird ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt?
Der Notar sammelt alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen, prüft diese und hält sie in einem formellen Dokument fest, das er anschließend beglaubigt.
Welche Vorteile bietet ein notarielles Nachlassverzeichnis?
Die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis lohnen sich, denn es bietet Rechtsverbindlichkeit, Genauigkeit und Schutz vor Haftungsrisiken.
Wann ist ein notarielles Nachlassverzeichnis sinnvoll?
Besonders bei komplexen Erbfällen und Streitigkeiten unter den Erben lohnt es sich, die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis zu investieren. Da es klar und rechtsverbindlich ist, können Streitigkeiten schnell geklärt werden.