Ablauf der Erstellung: Schritt für Schritt zum Nachlassverzeichnis
Das Nachlassverzeichnis wird nicht schnell erstellt. Es bedarf Planung und mehrere Schritte.
- Notar beauftragen: Ein Notar wird von den Erben oder vom Nachlassgericht mit der Erstellung beauftragt.
- Datenerhebung: Der Notar sammelt alle wichtigen Informationen über den Nachlass.
- Angabenprüfung: Der Notar prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten.
- Erstellung: Der Notar erstellt das Nachlassverzeichnis.
- Beurkundung: Am Ende beglaubigt der Notar das Verzeichnis und übergibt es an die Erben.
Schritte von der Datenerhebung bis zur notariellen Beurkundung
Für den Notar bedeutet das Erstellen des Nachlassverzeichnisses viel Arbeit. Er muss praktisch die ganze finanzielle Situation des Verstorbenen beleuchten. Für ihn stehen somit auch viele Anfragen bei Ämtern, Banken und Kreditinstituten an.
Er muss herausfinden, ob es Immobilienbesitz gibt und in welcher Menge. Gibt es Wertpapiere, Versicherungen oder andere Vermögenswerte? Selbst der Hausstand wird genau unter die Lupe genommen und nach Werten wie teuren Schmuck, wertvollen Gemälden, Möbeln, Porzellan und so weiter abgesucht.
Danach geht es für ihn an die Prüfung der gesammelten Daten und die Dokumentation derer. Alle Informationen werden anschließend in einem formalen Dokument gelistet. Erst wenn er ganz sicher ist, dass alles seine Richtigkeit hat und er nichts übersehen oder vergessen hat, wird er es beglaubigen.
Beteiligte Personen und deren Aufgaben
Der Notar muss eng mit den Erben zusammenarbeiten, damit er seine Datensammlung korrekt durchführen kann. Das Nachlassgericht kann hier ebenfalls eine Rolle spielen, denn es kann das Verzeichnis anordnen und überwacht den ganzen Prozess. Auch die Gläubiger haben ein Recht in den Prozess einbezogen zu werden, denn sie dürfen Einsicht in das Verzeichnis verlangen.