Nachlassinsolvenz beantragen: Notwendige Unterlagen
Damit Sie die Nachlassinsolvenz beantragen können und ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird, müssen die Erben den Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Das ist die gleiche Stelle, bei der Sie auch eine Privatinsolvenz beantragen können.
Dazu sind verschiedene Unterlagen nötig:
- Angaben zum Erblasser
- Angaben zu den Erben
- Nachweis der Erbberechtigung (Erbschein, Testament, Erbvertrag)
- Nachlassverzeichnis bzw. Schuldenverzeichnis
- Verzeichnis der Gläubiger
Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
Vor allem, wenn es um ein unübersichtliches oder überschuldetes Erbe geht, ist ein Nachlassverzeichnis wichtig. Es kann formlos erstellt werden und enthält Angaben über alle Vermögensgegenstände und Vermögenswerte. In der Praxis enthält das Nachlassverzeichnis verschiedene Kategorien – vom Bankvermögen bis zum Hausrat:
- Geldvermögen
- Bankvermögen inklusive Aktien, Wertpapiere, Fonds etc.
- Immobilien
- Fahrzeuge
- Kunstgegenstände
- Sammlerobjekte
- Uhren
- Schmuck
- Hausrat
Alles, was verkauft und damit zu Geld gemacht werden kann, sollte in das Nachlassverzeichnis aufgenommen werden.
Angaben zum Wert des Nachlasses
Die Auflistung im Nachlassverzeichnis ist die Grundlage, um Angaben zum Wert des Nachlasses machen zu können. Während das bei Bar- oder Bankvermögen relativ einfach ist, gestaltet es sich bei Immobilien oder anderen Wertgegenständen schwieriger. Um den Wert von Immobilien angeben zu können, ist in der Regel ein unabhängiges Gutachten nötig. Dabei schätzt ein neutraler Gutachten den Verkehrswert oder den Ertragswert der Immobilie. Auch bei Kunstgegenständen oder Schmuck sind die Schätzungen von Gutachtern empfehlenswert.
Nachweis der Erbenstellung
Für den Antrag auf ein Nachlassinsolvenzverfahren ist es wichtig, dass sich die Erben als solche ausweisen können. Das geschieht in der Regel durch eines der folgenden drei Dokumente:
- Testament
- Erbvertrag
- Erbschein