Nachlassgericht: Aufgaben und Bedeutung im Abwicklungsprozess
Für die offizielle Abwicklung in Erbsachen ist in Deutschland das Nachlassgericht zuständig. Es hat verschiedene Aufgaben:
- Testament eröffnen und Protokoll darüber anfertigen
- Die Erben ermitteln
- Es dient als Stelle, um offiziell ein Testament oder einen Erbvertrag zu hinterlegen
- Es ist die richtige Stelle, um zu erklären, eine Erbe ausschlagen zu wollen
- Erteilung von Erbscheinen
Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht
Hat ein Erblasser ein Testament bei einem Notar beglaubigen lassen, ist dies in der Bundesnotarkammer hinterlegt. Die Bundesnotarkammer wird vom Standesamt über den Todesfall informiert und gibt das Testament dann an das Nachlassgericht weiter. Dort wird es in einem nicht-öffentlichem Vorgang eröffnet. Über die Eröffnung erhalten die Erben ein Protokoll und können dann das Erbe verteilen oder eine Erbausschlagung in Erwägung ziehen.
Die Erben ermitteln
Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, müssen die Erben in manchen Fällen erst ermittelt werden. Gerade wenn ein Erblasser keine direkten Nachkommen und ansonsten wenig Verwandte hat, kann das Ermitteln der Erben gemäß der gesetzlichen Erbfolge ein langwieriger Prozess sein. Können keine Erben ermittelt werden, springt das Bundesland, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, als Erbe ein. Denn im deutschen Erbrecht ist geregelt, dass es keinen Nachlass ohne Erben geben kann.
Hinterlegung von Testament oder Erbvertrag
Wenn Sie ein Testament schreiben wollen, es aber nicht beim Notar beurkunden lassen wollen, können Sie es gegen eine Gebühr beim Nachlassgericht hinterlegen.
Erbausschlagung
Das Nachlassgericht ist die richtige Stelle, um eine Erbausschlagung zu erklären. Die Ausschlagung des Erbes muss schriftlich innerhalb von einer Frist von sechs Wochen nach der Kenntnis vom Tod des Erblassers erfolgen.
Erteilung von Erbscheinen
Liegt weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, kann ein Erbschein nötig werden, um sich bei Banken, Behörden oder Versicherung als rechtmäßiger Erbe ausweisen zu können. Der Erbschein kann beim Nachlassgericht beantragt werden. Die Frage, was ein Erbschein kostet, ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und hängt mit dem Wert des Erbes zusammen. Die Kosten sind von den Erben zu tragen.