Normalerweise werden die Kosten für die Nachlassverwaltung von den Erben mit dem Nachlass bezahlt, doch es gibt einige Ausnahmen.
Die Erben tragen die Kosten
In den meisten Fällen tragen die Erben die Kosten der Nachlassverwaltung. Dies ist auch gesetzlich so vorgesehen. Erben müssen zwar einen Nachlass nicht antreten, doch auch für die Bestattungen ihrer nächsten Angehörigen müssen sie aufkommen, was so vom Erbrecht festgelegt ist.
Die Kosten für die Nachlassverwaltung werden am Ende normalerweise aus dem Nachlass bestritten, besonders wenn es eine Erbengemeinschaft, also mehrere Erben gibt. Sie können alle Kosten decken, bevor der Nachlass unter allen aufgeteilt wird.
Kostenübernahme durch den Nachlass
Im besten Fall kann der Nachlass selbst die Kosten tragen, insbesondere wenn es sich um einen großen Nachlass mit ausreichend finanziellen Mitteln handelt. Auch wenn es keine Erben, aber einen Nachlass gibt, werden zunächst alle Kosten und Schulden gedeckt. In solchen Fällen werden die Kosten für Anwälte, Notare, Gerichte und sonstige Dienstleistungen direkt aus dem Nachlass bezahlt.
Staatliche Unterstützung und Sonderfälle
In einigen Fällen kann auch der Staat oder spezielle Versicherungen die Kosten für die Nachlassverwaltung übernehmen, insbesondere wenn der Nachlass überschuldet ist oder wenn bei einem sehr geringen Nachlass keine Erben vorhanden sind. Hier greifen besondere gesetzliche Regelungen, die sicherstellen sollen, dass die Nachlassverwaltung trotzdem durchgeführt werden kann, um zumindest alle Schulden und die Bestattungskosten zu bezahlen.
Trauerkarte auswählen
Wenn Sie in stiller Anteilnahme eine Karte schreiben möchten, brauchen Sie erst einmal ein passendes Exemplar. Eine geschmackvolle Trauerkarte finden Sie zum Beispiel im Supermarkt, in Buchhandlungen oder in Drogeriemärkten. Auch Schreibwaren- und Geschenkeläden führen oft Karten für verschiedene Anlässe. Trauerkarten im Internet zu bestellen, ist zwar auch möglich, aber meist keine gute Idee, da das Kondolenzschreiben so schnell wie möglich verfasst und losgeschickt werden sollte.
Suchen Sie das Motiv passend zum Empfänger der Karte aus. Wenn Sie wissen, dass er oder sie gläubig ist, können Sie ihm oder ihr vielleicht mit einem christlichen Symbol wie einem Engel oder einem Kreuz etwas Trost spenden. Ansonsten sind weltliche Motive besser geeignet. Infrage kommen zum Beispiel Bäume, Leuchttürme oder Naturmotive.
Richtiger Zeitpunkt für ein Anteilnahme Schreiben
Verschicken Sie das Anteilnahme-Schreiben so schnell wie möglich. Sobald Sie vom Todesfall erfahren haben, sollten Sie sich eine Trauerkarte oder Briefpapier besorgen und mit dem Schreiben beginnen. Lassen Sie sich dabei aber Zeit und versuchen Sie einfühlsam zu formulieren, ohne zu viele Worte zu verlieren. Anschließend können Sie das Schreiben per Post verschicken oder es persönlich vorbeibringen.
Wenn Sie den Trauernden nicht stören möchten, werfen Sie es am besten einfach nur in den Briefkasten. Warten Sie nicht zu lange, bis Sie das aufrichtige Anteilnahme-Schreiben verschicken. Sonst kann es sein, dass bei dem Trauernden alles wieder hochkommt und bereits langsam verheilende Wunden wieder aufgerissen werden.
Beileidsschreiben gestalten
Das Beileidsschreiben setzt sich im Wesentlichen aus diesen Teilen zusammen:
- Anrede: Sprechen Sie den Empfänger passend zu der Beziehung zwischen Ihnen an. Bei einem engen Verwandten oder einem guten Freund ist die Anrede „Liebe/r….“ gut geeignet. Wenn es sich um einen Arbeitskollegen oder einen Angestellten handelt, wäre vermutlich „Sehr geehrte/r Frau/Herr…“ passender.
- Einleitung: In der Einleitung schreiben Sie darüber, wie oder wann Sie von dem Todesfall erfahren haben und was das in Ihnen ausgelöst hat.
- Anteilnahme zeigen: Jetzt kommt der Teil, in dem Sie Ihre Anteilnahme zeigen und Ihr Beileid ausdrücken.
- Erinnerungen: Wenn Sie den Verstorbenen kannten, können Sie ein bis zwei Sätze darüber schreiben, was Sie an ihm geschätzt haben oder was Sie gemeinsam erlebt haben.
- Unterstützung anbieten: Sie stehen dem Empfänger des Anteilnahme-Schreibens nahe? Dann können Sie ihm unterstützend zur Seite stehen. Machen Sie das mit wenigen Worten klar.
- Wünsche: Zum Schluss können Sie noch einmal viel Kraft wünschen und das Schreiben mit einer dem Anlass angemessenen Grußformel beenden.