Welche Aufgaben für einen Nachlassverwalter anfallen, ist von Erbfall zu Erbfall verschieden. Zu den Hauptaufgaben in der Nachlassverwaltung gehören folgende Tätigkeiten:
- Erstellung eines Nachlassverzeichnis, in dem das gesamte Vermögen aus dem Nachlass enthalten ist
- Erfassung der Verbindlichkeiten des Erblassers in einem Schuldenverzeichnis
- Bei Ehepaaren: Trennung des Nachlass vom Vermögen des überlebenden Ehepartners
- Erfüllen von Ansprüchen von Gläubigern aus der Vermögensmasse
- Verteilung des Vermögens an die rechtmäßigen Erben gemäß gesetzlicher Erbfolge oder Testament
Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
In einem umfangreichen Erbfall beginnt die Nachlassverwaltung mit einer Bestandsaufnahme. Eine der ersten Aufgaben des Nachlassverwalters ist es, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Dieses Verzeichnis beinhaltet alle Vermögenswerte, wie:
- Barvermögen
- Bankvermögen
- Wertpapiere, Aktien, Depots
- Immobilien
- Fahrzeuge
- Kunstgegenstände
- Schmuck
- Firmenanteile und Beteiligungen
- etc.
Erst wenn das Nachlassverzeichnis komplett ist, kann die Höhe des gesamten Erbes ermittelt werden. Ideal ist es, wenn das Nachlassverzeichnis den Wert der einzelnen Posten zusammengefasst enthält. Details finden in einem Anhang Platz.
Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten
Im Nachlass des Verstorbenen können sich auch Schulden befinden und er kann gegenüber Dritten Verbindlichkeiten haben. Daher gehört es zur Nachlassverwaltung, die offenen Forderungen zu begleichen bzw. an die Erben zu übertragen. Eine offene Arztrechnung ist direkt zu begleichen. Der Kredit für eine Immobilienfinanzierung kann auch später von einem der Erben übernommen und fortgeführt werden. Allerdings müssen die offenen Raten auch während der Erbauseinandersetzung bwz. der Nachlassverwaltung beglichen werden.
Erstellung eines Schuldenverzeichnis
In manchen Fällen beauftragen die Gläubiger des Verstorbenen einen Nachlassverwalter, wenn dieser verschuldet war. Das soll für die Gläubiger sicherstellen, dass ihre Forderungen bei der Verteilung des Erbes berücksichtigt werden. In solchen Fällen erstellt ein Nachlassverwalter nicht nur ein Nachlassverzeichnis, sondern auch ein Schuldenverzeichnis, in dem alle Verbindlichkeiten aufgelistet sind.
Trennung von Nachlass und Vermögen des Ehepartners
War der Erblasser verheiratet, kommt es auf den Güterstand der Ehe an, wie das Vermögen zu bewerten ist. Im Güterstand der Gütergemeinschaft gilt nämlich das Vermögen als Gesamtgut und die Hälfte fällt im Todesfall automatisch an den überlebenden Ehepartner. Zusätzlich erhält er ein Viertel des Vermögens als Erbe.
Bei der Zugewinngemeinschaft, die in Deutschland unter Ehepaaren als Standard gilt, sind die Vermögen der Ehepartner getrennt. Das Vermögen des Verstorbenen ist aber auf jeden Fall in ein Nachlassverzeichnis einzutragen.
Verteilung des Erbes an rechtmäßige Erben
Ist der Nachlass gesichtet, ist alles in ein Nachlassverzeichnis eingetragen und sind die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten beglichen, kann der Nachlass an die rechtmäßigen Erben verteilt werden. Das kann per gesetzlicher Erbfolge oder per Testament geschehen. Besteht eine Erbengemeinschaft, kann der Nachlassverwalter die Mitgliedern bei der Erbauseinandersetzung beraten.