Rechtliche Grundlagen beim Erben eines Hauses
Ein Haus zu erben ist mit oder ohne Testament möglich. Liegt weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Bei der Verteilung des Erbes kommt es darauf an, welche Verwandten der Erblasser hat und welche davon noch leben.
Testament und Erbvertrag: Bindende Dokumente verstehen
Sowohl ein Testament als auch ein Erbvertrag sind rechtlich bindende Dokumente. Ein Erbvertrag wird meist zwischen Ehepaaren geschlossen. Verstirbt ein Ehepartner, ist oft der andere Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt. Meist erben Ehepartner ein Haus und bleiben weiter darin wohnen. Gibt es Kinder, verzichten diese nicht selten auf ihren gesetzlichen Pflichtteil.
Ein Testament kann von einem Notar beglaubigt worden sein und ist dann bei der Bundesnotarkammer hinterlegt. Auch ein handschriftliches Testament, das Zuhause verwahrt wird, ist gültig, sofern es den Kriterien entspricht. Es muss:
- Handschriftlich verfasst sein
- Ort und Datum enthalten
- Lesbar sein
- Den Namen des Erblassers enthalten
- Der Erblasser muss zum Zeitpunkt der Erstellung testierfähig sein
Der Erbschein: Legitimation und Notwendigkeit
Ein Erbschein kann notwendig sein, um sich bei Banken, Versicherungen und Behörden als der rechtmäßige Erbe ausweisen zu können. Er ist nötig, wenn weder ein Testament noch ein Erbvertrag vorliegen. Hier stellt sich oft die Frage: “Ab wann ist man rechtmäßiger Erbe?” Sobald das Nachlassgericht mit dem Erbschein die Bestätigung ausstellt, kann man sich als rechtmäßigen Erben ausweisen.
Grundbuchänderung: Eigentum offiziell umschreiben
Da es sich bei einem Haus, um eine Immobilie handelt, stellt sich die Frage: “Müssen Erben im Grundbuch eingetragen werden? Die Antwort lautet: Ja. Der neue Besitzer muss sich nach abgeschlossener Erbauseinandersetzung in das Grundbuch eintragen lassen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist dies kostenlos möglich.