Was beinhaltet die gesetzliche Mindestteilhabe am Erbe?
Die Mindestteilhabe am Erbe ist im deutschen Erbrecht verankert und wird in der Umgangssprache als Pflichtteil bezeichnet. Obwohl jeder Bürger ansonsten frei darin ist, sein Testament so gestalten, wie er es möchte, schränkt der Anspruch auf den Pflichtteil den Erblasser damit ein. Selbst wenn der Erblasser sein Vermögen an eine Person seiner Wahl vermacht, können alle Pflichtteilsberechtigten ihren Pflichtteil von den Erben einfordern.
Die Berechnung des Pflichtteils
Um den Pflichtteil zu berechnen, muss man wissen, wie viele Erben es in der gesetzlichen Erbfolge gibt. Hat ein Erblasser zum Beispiel eine Ehefrau und setzt diese zur Alleinerbin ein, können die Kinder dennoch ihren Pflichtteil geltend machen.
Der gesetzliche Anspruch aller Kinder am gesamten Erbe beträgt 50 %. Der Pflichtteil beträgt somit 25 %. Hier finden Sie Beispielrechnungen, um zu sehen, wie hoch der Pflichtteil bei verschiedenen Konstellationen ist:
- Bei zwei Kindern ergibt sich ein Pflichtteil von ⅛ pro Kind
- Bei drei Kindern beträgt der Pflichtteil pro Kind 1/12
- Bei vier Kindern sind es 1/16 pro Kind
Die Rolle von Schenkungen und Verfügungen
Schenkungen spielen bei der Berechnung des Pflichtteils eine Rolle, sofern sie in einem Zeitraum von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers getätigt worden sind. Hier gilt die sogenannte 10-Jahresfrist. Sie besagt, dass eine Schenkung im Jahr vor dem Tod des Erblassers in Bezug auf ihren Wert so gezählt wird wie ein Erbe. Fand die Schenkung früher statt, vermindert sich ihr Wert für jedes verstrichene Jahr um 10 %. Das kann bedeuten, dass Kinder durch die Schenkung bereits ihren Anteil auf ihren Pflichtteil erfüllt hat.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach Schenkungen
Andererseits können Pflichtteilberechtigte gegenüber Dritten einen Pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen, wenn es während der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers entsprechende Schenkungen gab, die in diesem Fall das Vermögen beträchtlich vermindert haben. Das sind Zahlungen, die den Pflichtteilanspruch erhöhen.
Verfügungen im Testament
Durch eine Verfügung kann der Erblasser die gesetzliche Erbfolge in seinem Testament außer Kraft setzen. Das kann bedeuten, dass er nahe Angehörige mit einem Pflichtteilsanspruch enterbt. Diese Personen können den Pflichtteil aber dennoch gegenüber den Erben geltend machen. Es sei denn, sie wurden aus einem triftigen Grund, wie einer Straftat, enterbt.