Genehmigungen und Vorschriften auf Friedhöfen
Wie groß, aus welchem Material und welches Design erlaubt ist, regeln stets regionale Friedhofsordnungen. Die genauen Unterschiede wollen wir uns nachfolgend einmal genauer ansehen.
Satzung der Friedhofsverwaltung
Eine Friedhofsverwaltung ist für die Pflege und Instandhaltungen von Friedhöfen inklusive der Kapellen und Denkmäler da. Damit dies ermöglicht wird, werden Friedhofsgebühren erhoben und eine Satzung geschrieben, in der geschrieben steht, was erlaubt ist und was nicht.
In diesen Verordnungen sind unter anderem Punkte zu finden, aus welchem Material der Grabstein bestehen darf. In vielen Fällen sind Natursteine als auch Metallgräber (sofern diese aus Gusseisen oder ähnliches bestehen). Doch nicht nur das Material wird vorgeschrieben, sondern auch wie und womit ein Stein graviert wird und welche Größe beispielsweise Skulpturen besitzen dürfen, wird vorgeschrieben.
Tipp: Jede Friedhofsverwaltung kann eine andere Satzung erlassen, sodass stets die regionale Friedhofsordnung konsultiert werden muss.
Genehmigungsprozess
Nachdem die Satzung eingesehen wurde, kann man sich vom Steinmetz, Online-Händler oder auch Bestattungsunternehmen einen Grabstein anfertigen lassen. Damit alleine ist es allerdings noch nicht getan, denn darüber hinaus muss bei der örtlichen Gemeinde auch noch ein Antrag gestellt werden – bei vielen Gemeinden ist dies auch Online möglich, wobei die Montage erst nach Genehmigung möglich ist – die Genehmigung kann dabei bis zu 1 Jahr benötigen.
Tipp: Viele Unternehmen übernehmen für Sie den Verwaltungsprozess, sodass Sie sich um andere Dinge kümmern können.