Die Verteilung des Nachlasses wird in Deutschland durch die gesetzliche Erbfolge geregelt. Diese tritt dann in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Zu finden ist die gesetzliche Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und sie stellt sicher, dass der Nachlass nach einem festen Schema unter den Verwandten des Verstorbenen aufgeteilt wird. Der Verwandtschaftsgrad sowie der eheliche Güterstand spielen hier eine tragende Rolle. Im Folgenden wird detailliert darauf eingegangen, wie die gesetzliche Erbfolge ohne Testament funktioniert.
Grundprinzipien der gesetzlichen Erbfolge
Bei der Erbreihenfolge wird das Prinzip der Blutsverwandtschaft und ehelichen Verbindung in den Vordergrund gestellt. Das heißt, der Nachlass wird in erster Linie an die nächsten Verwandten und den Ehegatten übergehen. Laut BGB sind die Erben in verschiedene Ordnungen eingeteilt, wobei laut Erbreihenfolge die direkten Nachkommen, also Kinder und Enkelkinder, an oberster Stelle stehen. Die gesetzliche Erbfolge ohne Kinder, sofern der Verstorbene keine hat, besagt, dass dann Erben der zweiten und dritten Ordnung Berücksichtigung finden. Dies wären dann Eltern, Geschwister und Großeltern.
Erbenklassifizierung nach dem BGB
Im BGB sind die gesetzlichen Erben in unterschiedliche Ordnungen eingeteilt:
- Erben erster Ordnung: Kinder und Enkelkinder
- Erben zweiter Ordnung: Eltern und Geschwister des Verstorbenen
- Erben dritter Ordnung: Großeltern des Verstorbenen
Das Nachlassgericht forscht nach, welche Erbreihenfolge berücksichtigt werden muss. Sind zum Beispiel Erben der ersten Ordnung vorhanden, so wird das Erbe unter diesen aufgeteilt. Gibt es keine in der ersten Ordnung, wird nach Erben der zweiten Ordnung geforscht und am Ende nach Erben der dritten Ordnung, sofern es in der zweiten Ordnung auch keine Erben gibt.
Gewillkürte vs. gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge mit Testament wird nur berücksichtigt, wenn der Erblasser die nächsten Verwandten als Erben eingetragen hat. Da er bei einem Testament oder Erbvertrag aber frei entscheiden kann, wer was erbt, kann es durchaus sein, dass die Erbreihenfolge nicht eingehalten wird. Dadurch ändert sich die gesetzliche Erbfolge, ein Pflichtteil vom Erbe steht den Erben nach eigentlich gesetzlicher Erbfolge dennoch zu.
Die gesetzliche Erbfolge bei fehlendem Testament
Wurde vom Verstorbenen zu Lebzeiten kein Testament oder Erbvertrag gemacht, wird das Erbe an die Hinterbliebenen nach oben beschriebener Ordnung verteilt. In erster Linie laut gesetzlicher Erbfolge an den Ehegatten und die Kinder. Der Ehegatte nimmt hier eine besondere Stellung ein, denn sein Erbanteil richtet sich nach dem ehelichen Güterstand und der Anzahl der Miterben aus der Verwandtschaft.
Erben erster Ordnung: Direkte Nachkommen
Die Erben der ersten Ordnung sind:
- Kinder des Erblassers
- Enkelkinder (laut gesetzlicher Erbfolge sind die Enkel an der Reihe, wenn die Kinder des Erblassers bereits verstorben sind)
Die gesetzliche Erbfolge besagt, dass die Anteile zu gleichen Teilen unter den Kindern zu verteilen sind. Sind die Kinder bereits verstorben, treten deren Kinder, also die Enkelkinder, an ihre Stelle.
Repräsentationsprinzip innerhalb der Erbordnung
In der gesetzlichen Erbfolge findet das Repräsentationsprinzip Anwendung. Das bedeutet, dass ein Abkömmling des Erblassers, der verstorben ist, durch seine Nachkommen repräsentiert wird.
Als Beispiel: Die Kinder des Erblassers sind bereits verstorben, somit treten deren Kinder, also die Enkel, in die Erbreihenfolge ein und bekommen den Erbanteil, der dem verstorbenen Elternteil zugestanden hätte.
Erben zweiter und dritter Ordnung
Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, wird nach Erben der zweiten Ordnung gesucht. Laut Gesetz wären das:
- Eltern des Erblassers
- Geschwister des Erblassers und deren Nachkommen
Sind auch in dieser Ordnung keine Erben vorhanden, sucht das Nachlassgericht Erben der dritten Ordnung. Dies sind:
- Großeltern des Erblassers
- Tanten, Onkel und deren Nachkommen
Erbrechtliche Stellung von Eltern und Geschwistern
Die Eltern des Erblassers erben zu gleichen Teilen. Sind diese aber schon verstorben, treten nach gesetzlicher Erbfolge die Geschwister des Erblassers an ihre Stelle. Gibt es auch keine Geschwister des Erblassers mehr, so sind die Neffen und Nichten, also die Nachkommen der Geschwister, an der Reihe. Sie erben zu gleichen Teilen.
Erben dritter Ordnung: Großeltern und ihre Abkömmlinge
Die dritte Ordnung wird meist selten bei der Erbreihenfolge berücksichtigt, kann aber durchaus auch Nachlass erhalten. Sofern es in Ordnung ein und zwei keine Erben gibt, ist die dritte Ordnung an der Reihe. Hier handelt es sich um die Großeltern des Erblassers. Sollten diese schon verstorben sein, treten deren Kinder, also Tanten und Onkel des Erblassers sowie deren Nachkommen, die Erbfolge an.
Die Rolle des Ehegatten in der gesetzlichen Erbfolge
Der noch lebende Ehegatte hat zwar ein gesetzliches Erbrecht, doch dieses richtet sich nach dem Güterstand und den vorhandenen Miterben. Im Normalfall erbt er neben den Verwandten einen festen Anteil. Allerdings ist noch von Bedeutung, welchen Güterstand die Ehe hatte.
Erbquoten des überlebenden Ehepartners
Es gibt drei Möglichkeiten des Güterstandes und danach richtet sich am Ende der Erbanteil:
- Zugewinngemeinschaft: Der Ehegatte erbt ¼ des Nachlasses zusätzlich zum Zugewinnausgleich.
- Gütertrennung: Der Erbteil variiert, je nach Anzahl der Kinder. Gibt es nur ein Kind, so erbt jeder die Hälfte. Bei zwei Kindern erhält der Ehegatte ⅓ des Nachlasses.
- Gütergemeinschaft: Der Ehegatte erbt ¼ des Nachlasses.
Einfluss des Güterstandes auf das Erbrecht
Je nach geführten Güterstand zu Lebzeiten, wird die Höhe des Erbteils für den überlebenden Ehegatten beeinflusst. Somit kann er, wenn auch Kinder vorhanden sind, relativ niedrig ausfallen oder mit den Kindern gerecht geteilt werden.
Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Die Heirat ist für viele Menschen nicht mehr so wichtig, jedoch müssen sich alle darüber bewusst sein, dass sie im Todesfall vom Partner nichts erben, wenn es kein Testament gibt. In der gesetzlichen Erbfolge werden nicht eheliche Lebenspartner nicht berücksichtigt. Somit sollten Paare schon zu Lebzeiten ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen, wenn sie den Lebenspartner mit dem Nachlass absichern möchten.
Der Pflichtteil im gesetzlichen Erbrecht
Gibt es ein Testament und wurden darin die Erben der Erbreihenfolge nicht bedacht, so steht ihnen dennoch ein Mindestanspruch zu. Personen Beispiele für den Pflichtteil nach gesetzlicher Erbfolge:
- Ehepartner
- Kinder
- Eltern des Erblassers (sofern er keine Kinder hatte)
Anspruchsrecht und Berechnung des Pflichtteils
Der Pflichtteil beträgt genau die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Wert errechnet sich vom kompletten Nachlasswert, abzüglich Verbindlichkeiten oder Schulden des Erblassers. Beispiel: Hat ein Kind laut gesetzlicher Erbfolge Anspruch auf 50 Prozent des Nachlasses, so liegt der Pflichtteil bei ¼ des Nachlasswertes.
Gesetzliche Erbfolge ohne Kinder
Hatte der Erblasser keine Kinder, treten die Eltern des Erblassers als Erben ein und erhalten den Nachlass zu gleichen Teilen. Sofern ein Elternteil nicht mehr lebt, treten die Geschwister des Erblassers an dessen Stelle. Gibt es auch keine Geschwister, sind die Großeltern und deren Nachkommen an der Reihe.
Stellung von Stiefkindern und Adoptivkindern im Erbrecht
Immer häufiger kommen in Familien Stiefkinder vor. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt keine Stiefkinder, sofern diese nicht vom Verstorbenen adoptiert wurden. Ein Adoptivkind ist rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt und erbt nach der gleichen gesetzlichen Erbfolge.
Anfechtung des Testaments und Erbfolge
Nicht selten fechten nicht bedachte Erben der Erbreihenfolge ein Testament an. Dies ist möglich, wenn es formale Fehler aufweist oder der Verdacht besteht, der Erblasser war beim Verfassen des Testaments nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. War die Anfechtung erfolgreich, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Es kann aber auch sein, dass es ein weiteres gültiges Testament gibt. In diesem Fall ist zu prüfen, ob dies eine rechtliche Wirksamkeit hat oder auch nicht.
Die Notwendigkeit eines Erbscheins
Liegt kein Testament vor, ist der Erbschein ein amtliches Dokument, das die Erben legitimiert und deren Erbansprüche nachweist. Der Erbschein richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und ist notwendig, damit das Erbe angetreten und verwaltet werden kann.
Prozess und Bedeutung des Erbscheins im Erbrecht
Ohne den Erbschein kann der Nachlass nicht abgewickelt werden. Mit ihm haben die Erben Zugang auf das Bankkonto, können Immobilien umschreiben lassen und Erbansprüche geltend machen. Für den Erbschein muss ein Antrag beim Nachlassgericht gestellt werden, hierfür müssen Nachweise über die Erbfolge vorgelegt werden, zum Beispiel eine Geburtsurkunde.
Spezielle Konstellationen: Gesetzliche Erbfolge bei Patchwork-Familien
Patchwork-Familien sind keine Seltenheit und ohne die Existenz einer testamentarischen Regelung ist es schwierig, die gesetzliche Erbfolge geltend zu machen. Laut Gesetz gehören die leiblichen Kinder und adoptierte Stiefkinder in die Erbreihenfolge. Stiefkinder ohne Adoption und ein nicht ehelicher Partner werden dagegen nicht in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es deshalb ratsam, ein Testament zu erstellen, das die genauen Wünsche des Erblassers festhält.
Fazit zu gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge regelt ganz genau die Erbreihenfolge und Verteilung des Nachlasses. Hier werden die nächsten Verwandten und Ehegatten des Verstorbenen berücksichtigt, damit auch ohne Testament eine faire Verteilung der Erbmasse erfolgt. Obgleich das BGB den Nachlass genau regelt, gibt es individuelle Lebenssituationen wie Patchwork-Familien, die eine Herausforderung sein können. Aus diesem Grund ist die Erstellung eines Testaments immer von Vorteil.
FAQs zu gesetzliche Erbfolge
Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, wobei die nächsten Verwandten des Verstorbenen an erster Stelle stehen.
Wie wird das Erbe unter den Kindern aufgeteilt?
Die Kinder erhalten den Nachlass zu gleichen Teilen. Enkelkinder würden den Anteil des verstorbenen Elternteils erhalten.
Welche Rechte hat der überlebende Ehegatte?
Er hat einen gesetzlichen Erbanspruch, der sich aber nach dem Güterstand und der vorhandenen Miterben richtet. Ein Pflichtteil steht ihm aber auf jeden Fall zu.
Was passiert, wenn keine nahen Verwandten vorhanden sind?
Gibt es keine nahen Verwandten, erbt der Staat den ganzen Nachlass.
Kann die gesetzliche Erbfolge durch ein Testament geändert werden?
Das ist möglich, doch die Pflichtanteilsansprüche sind hier zu beachten, denn diese stehen den Erben der Erbreihenfolge zu.